Krankenhaustransparenzgesetz
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform. Das Gesetz ist Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland. Patientinnen und Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet.
Dieses Transparenzverzeichnis soll begleitend zum Gesetz zur Umsetzung der Krankenhausreform im kommenden Jahr vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht werden. Dazu werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) künftig folgende ergänzende Angaben zu übermitteln: Zuordnung von Leistungen zu Leistungsgruppen, Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren, Daten zum Pflegepersonal sowie Daten zum ärztlichen Personal. Zudem wird das InEK verpflichtet, die bei ihm vorhandenen Daten sowie Auswertungen an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu übermitteln. Das IQTIG wertet diese Daten zusammen mit den bei ihm vorhandenen Qualitätsdaten aus und übermittelt die Auswertungen an das Bundesgesundheitsministerium zur Veröffentlichung.
Weitere Informationen
- 21.09.2023 – Bundestagsrede zur 1. Lesung des Krankenhaustransparenzgesetzes
- 15.09.2023 – KarlText „Krankenhaustransparenzgesetz“ – Was ist das Krankenhaustransparenzgesetz? Wie profitieren Patientinnen und Patienten davon? Diese und weitere Fragen beantwortet Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in einer Folge KarlText.
- 13.09.2023 – Pressemitteilung des BMG : „Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz“