Warken: Wir machen die Krankenhausreform alltagstauglich

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich am 03.07.2025 mit den Gesundheitsministerinnen und -ministerin der Länder getroffen, um sich über die Umsetzung der Krankenhausreform auszutauschen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet.

3. Juli 2025

Wir passen die Krankenhausreform so an, dass sie wirkt, aber alltagstauglich ist. Die Länder bekommen mehr Zeit, um die Reform umzusetzen. Und wir schaffen Ausnahmemöglichkeiten für Kliniken auf dem Land. An den Grundprinzipien der Reform halten wir aber fest: Nicht jede Klinik soll alles machen. Wir brauchen klare Qualitätsstandards für einzelne Leistungen. Nur wenn genug Fachärzte vor Ort sind, dürfen Leistungen angeboten und abgerechnet werden.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Folgende Anpassungen sind vorgesehen:

  • Sofort-Transformationskosten: Die Krankenhäuser sollen zeitnah zur Schließung der Lücke bei den „Sofort-Transformationskosten" aus den Jahren 2022 und 2023 finanziell unterstützt werden. Hierfür sind 4 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen.
  • Transformationsfonds: Die Finanzierung des Transformationsfonds soll, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, künftig aus Mitteln des Bundes (Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität) statt aus GKV-Mitteln erfolgen. 
  • Ausnahmen und Kooperationen: Zur Sicherstellung der stationären Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sollen Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten erweitert werden. Den Ländern soll mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt werden bzgl. der Beurteilung der Erforderlichkeit von Ausnahmen.
  • Leistungsgruppen und Qualitätskriterien: Fachkrankenhäuser: Vorgesehen sind eine Reduktion auf 61 Leistungsgruppen (NRW-Leistungsgruppen zzgl. Spezielle Traumatologie) sowie kurzfristig notwendige Anpassungen in den Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen. Darüber hinaus sollen die Vorgaben für Belegärztinnen- und -ärzte sowie zu den Vollzeitäquivalenten (Reduzierung auf 38,5 Stunden) überarbeitet werden.
  • Zu einem späteren Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens sollen auch die Definition für die Fachkrankenhäuser sowie die Anrechnungsregelungen für Fachärzte je Leistungsgruppe überarbeitet werden.
  • Anpassung von Zwischenfristen: Zwischenfristen, insbesondere zur Vorhaltevergütung und damit zusammenhängender Vorgaben, sollen angepasst und damit die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen praxistauglicher gemacht werden. Hierbei wird bezüglich der Vorhaltevergütung eine Verlängerung der budgetneutralen Phase um ein Jahr vorgesehen, so dass die budgetneutrale Phase die Jahre 2026 und 2027 umfasst. Daran schließt sich in den Jahren 2028 und 2029 die Konvergenzphase an.

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