Fragen und Antworten zur Krankenhausreform

Nach einem langen Abstimmungsprozess haben sich der Bund, 14 der 16 Bundesländer und die Regierungsfraktionen am 10. Juli 2023 auf umfassende Krankenhausreform-Eckpunkte geeinigt. Das Ergebnis ist die Basis für den Referentenentwurf, der während der parlamentarischen Sommerpause erarbeitet wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) ein zentrales Anliegen.

Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Krankenhausreform:

Wie soll die Qualität sichergestellt werden?

Eines der zentralen Ziele der Krankenhausreform ist die Schaffung einer öffentlich zugänglichen Transparenz. Das BMG plant in enger Abstimmung mit den Regierungsfraktionen die Veröffentlichung der Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens. Dafür werden den Krankenhäusern Versorgungsstufen (Level) zugeordnet und die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte transparent dargelegt. Wenn Daten erhoben werden, haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf eine plausible und nachvollziehbare Transparenz.

Was bedeuten und bringen „Leistungsgruppen“?

Das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser wird künftig in 65 Leistungsgruppen abgebildet, die als Instrument einer differenzierten und gezielten Krankenhausplanung dienen. Diese Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich mit Mindestqualitätsanforderungen hinterlegt, die erfüllt sein müssen, damit ein Krankenhaus diese Leistungen erbringen kann. Dadurch wird die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt. Denn zukünftig sollen nur die Krankenhäuser Leistungen erbringen können, die dafür auch die technische Ausstattung und das fachärztliche und pflegerische Personal haben. Die Leistungsgruppen werden den einzelnen Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen. Sie entscheiden darüber, welche Standorte welche Leistungen unter diesen Voraussetzungen erbringen dürfen. Das Vorliegen der Qualitätskriterien und damit die von den Krankenhäusern zugesagte Erfüllung dieser Kriterien wird bundeseinheitlich strukturiert geprüft. 

Bei der Zuordnung von Leistungsgruppen verbleiben durch die Genehmigung von Ausnahmen Möglichkeiten für Länder, in der Fläche eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung sicherzustellen, wenn ansonsten die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet werden kann. Dafür wird bundesweit auf medizinischer Grundlage einheitlich festgelegt, für welche medizinischen Leistungen in Einzelfällen zur Sicherstellung einer bedarfsnotwendigen Versorgung von den Qualitätsvoraussetzungen abgewichen werden kann und für welche Leistungsbereiche dies ausgeschlossen wird – etwa bei spezifischen Krebserkrankungen. Bei der Gewährung von Ausnahmen sind verfügbare ambulante Versorgungsangebote zu berücksichtigen. Zudem muss nachvollziehbar sein, warum Ausnahmen notwendig sind.

Die Definition und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und der dahinterstehenden Qualitätsmerkmale wird gemeinsam von Bund und Ländern verantwortet. Hierzu wird die wissenschaftliche Fachexpertise der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) beauftragt und um Vorarbeit gebeten, sobald eine weitere Ausdifferenzierung oder Änderungen der Leistungsgruppen angezeigt sind.

Wie hilft die Krankenhausreform gegen die Unterfinanzierung von Kliniken?

Für die Abkehr von der starren Vergütung nach Fallzahlen wird eine Vorhaltevergütung eingeführt. Damit wird der seit langem kritisierte Hamsterrad-Effekt durchbrochen, aus wirtschaftlichen Erwägungen immer mehr Krankenhausfälle zu generieren.

Mit der Vorhaltevergütung wird sichergestellt, dass Strukturen in Krankenhäusern nicht länger direkt abhängig von der Leistungserbringung geschaffen und erhalten werden können. Demnach bekommen Krankenhäuser unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme ihrer Leistungen eine feste Vorhaltevergütung. Für die stationäre Versorgung von Kindern und für die Geburtshilfe wurde bereits für eine auskömmliche Finanzierung jenseits der Fallzahlen gesorgt. Im Rahmen der Reform ist zudem geplant, dass die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Schlaganfallversorgung, Spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung einen zusätzlichen Zuschlag erhalten.

Die vollständige Refinanzierung der Pflege in Krankenhäusern bleibt dabei unberührt. Auch zukünftig werden die Personalkosten für die Pflege am Bett krankenhausindividuell nach dem Selbstkostendeckungsprinzip durch das Pflegebudget refinanziert.

Wie wird die wohnortnahe Versorgung sichergestellt?

Durch das Konzept der „Level 1i-Krankenhäuser“ als sektorenübergreifende Versorger wird die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung um ein innovatives Element ergänzt. Diese Einrichtungen sichern eine wohnortnahe medizinische Versorgung durch eine Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen. Sie werden sich regelhaft durch die Umwandlung bisheriger Krankenhäuser entwickeln. Level 1i-Krankenhäuser verbinden stationäre Leistungen der interdisziplinären Grundversorgung wohnortnah mit ambulanten fach- und hausärztlichen Leistungen und zeichnen sich durch eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen im Bereich der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung aus. Damit werden sie zu einer wichtigen Brücke zwischen der ambulanten und stationären Versorgung.

Wie soll das System entbürokratisiert werden?

Im aktuellen System spielt die schriftliche Dokumentation von einzelnen Leistungen eine große Rolle. Sie erfolgt unter anderem zur Weiterbehandlung, zu Abrechnungszwecken und um die Qualität von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen zu untersuchen. Mit der Krankenhausreform sollen Qualitätskriterien (Anforderungen) an die Krankenhäuser festgelegt werden, die sie erfüllen müssen, um Leistungen zu erbringen. Damit wird die Qualität der medizinischen Versorgung gestärkt und aufwändige Überprüfungen können perspektivisch verzichtbar werden (Entbürokratisierung). Denn während heute durch einen hohen Aufwand jede einzelne Leistung im Krankenhaus dokumentiert werden muss, soll zukünftig durch die Strukturprüfungen der Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen auf komplexe Einzeldokumentationen verzichtet werden.

Stand: 13. Juli 2023
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