Hausarztberuf wird gestärkt, Versorgung verbessert: Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2024 den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen. Damit soll parallel zur Krankenhausreform auch die ambulante Versorgung verbessert werden.

22. Mai 2024
Screenshot der 1. Seite des Entwurfs zum GVSG

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG - Kabinettsfassung)

Ziel ist, dass Patientinnen und Patienten leichter Zugang zur Behandlung bekommen. Durch den Wegfall der Budgets wird es für Hausärzte attraktiver, wieder mehr Patienten anzunehmen. Unnötige Quartalsuntersuchungen entfallen, überfüllte Wartezimmer werden vermieden. Der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung wird verbessert. Pflege- und Patientenvertreter bekommen mehr Beteiligungsrechte bei Leistungsentscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unser Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben. Parallel zur Krankenhausreform ist die Reform der ambulanten Versorgung deswegen zwingend notwendig. Dafür machen wir zunächst die Arbeit der Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver, streichen Budgetvorgaben und schaffen die bürokratischen Quartalspauschalen ab. Arzttermine zu bekommen wird für Patientinnen und Patienten dadurch einfacher, unnötige Arztbesuche fallen weg und lange Wartezeiten in den Praxen werden vermieden. Wir verbessern außerdem das Angebot an Psychotherapie, insbesondere für Kinder und Jugendliche und für besonders schwer erkrankte Patienten.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Überblick

Durch das GVSG soll der Hausarztberuf deutlich attraktiver, die ambulante regionale Versorgung gestärkt, die hausärztliche und die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert und die Transparenz erhöht werden.

Insbesondere ist vorgesehen:

  • Der Hausarztberuf soll deutlich attraktiver werden:
    • Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden künftig ohne Kürzungen vergütet (Budgetvorgaben fallen).
    • Patientinnen und Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden (neue Versorgungspauschalen ersetzen die Quartalslogik).
    • Hausärzte und Fachärzte müssen künftig weniger Arzneimittelregresse fürchten, weil die Bagatellgrenze deutlich angehoben wird.
    • Hausärztinnen und Hausärzte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und viele Haus- und Heimbesuche, werden besonders honoriert (Einführung von Vorhaltepauschalen).
  • Gemeinden und Städten wird es erleichtert, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können.
  • Die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung wird verbessert und die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen wird vereinfacht. Es werden insbesondere zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen, um ihnen den Zugang zur Versorgung zu erleichtern.
  • Es wird eine separate Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten etabliert, die Kinder- und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.
  • Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür sollen die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt werden.
  • Die Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird gestärkt. Dafür sollen die Beteiligungsrechte erweitert und die Entscheidungen des G-BA beschleunigt werden. Die Zusammenarbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wird gesetzlich festgeschrieben.
  • Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen sind für Versicherte künftig jährlich verpflichtend transparent zu veröffentlichen.

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