Das E-Rezept startet!

Wenn Sie Geld überweisen, füllen Sie dann noch einen Überweisungszettel aus und bringen ihn zur Bank? Warum bringen wir dann noch Papierrezepte zu unseren Apotheken? Damit die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer wird, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden und auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, führen wir das E-Rezept ein.

Wenn Sie beispielsweise die Möglichkeit in Anspruch nehmen, sich per Videosprechstunde ärztlich beraten zu lassen, ist die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Rezepte unverzichtbar. Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie für die Abholung Ihres Rezepts anschließend nicht mehr in die Arztpraxis kommen müssen. Auch bei "normalen" Arztbesuchen erhalten Sie künftig ein E-Rezept.

Das E-Rezept können Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen – dies kann eine Online-Apotheke oder auch Ihre Apotheke vor Ort sein.

Die E-Rezept-App der gematik

Rezepte elektronisch empfangen und einlösen: Dafür benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik. Auf der gematik Website können Sie die App herunterladen. Außerdem erhalten Sie hier Informationen, wie Sie das E-Rezept auch ohne Smartphone nutzen können.

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Einführung des E-Rezepts

Sämtliche Nutzungsschritte des E-Rezepts – von der Ausstellung in der Arztpraxis, der Übermittlung an die Versicherten, die Einlösung in der Apotheke sowie die Abrechnung mit der Krankenkasse – wurden in einer bundesweiten Testphase intensiv und ausgiebig getestet. Die von den Partnern der Selbstverwaltung als Voraussetzung für den flächendeckenden Rollout vereinbarten Qualitätskriterien wurden im Sommer 2022 erfolgreich erfüllt. Seitdem kann das E-Rezept bundesweit in denjenigen (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern, die technisch und organisatorisch “E-Rezept-bereit” sind, für die Verordnung von Arzneimitteln genutzt werden.

Die Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Die nächsten Schritte für eine bundesweit verbindliche Einführung des E-Rezepts in den (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern werden von den Gesellschaftern der gematik zeitnah festgelegt. Die gematik wird die bundesweite Einführung des E-Rezepts eng begleiten.

Vertragsärztinnen und -ärzte, die mit Einführung des E-Rezepts aus technischen Gründen nicht beziehungsweise noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept (Muster 16-Formular „rosa Zettel“) zurückgreifen. Die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten ist somit in jedem Fall sichergestellt.

In dem Bild ist ein Smartphone zu sehen. Darauf steht "E-Rezept.

Verwendung des E-Rezepts

Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden. So können Patientinnen und Patienten entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen. Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten. Sobald die hierzu erforderlichen technischen Voraussetzungen vorliegen, können E-Rezepte in der Apotheke auch direkt unter Vorlage der eGK sicher eingelöst werden.

Das E-Rezept kann mehr

Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan und einen Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben.

Darüber hinaus haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Damit diese Verordnungen elektronisch übermittelt werden können, sieht das am 23. Mai 2020 in Kraft getretene "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" Regelungen vor, die den Krankenkassen die Erprobung der elektronischen Übermittlung von Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen ermöglichen. Gemäß dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz- KHPflEG werden ab dem 1. April 2024 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch über die TI verordnet.

Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI ist das sichere Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen sicher miteinander verbindet, so dass die an der Versorgung Beteiligten besser und schneller miteinander kommunizieren können.

Stand: 2. Januar 2023
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