Deutlich höhere Mindestlöhne in der Altenpflege

Neben den Pflegemindestlöhnen soll auch die Anzahl der Urlaubstage steigen

08. Februar 2022

Am 5. Februar 2022 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.

Auf Grundlage der Empfehlung der letzten Pflegekommission wurde eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe vorgenommen. Die fünfte Pflegekommission hat sich dafür ausgesprochen, diese Struktur beizubehalten.

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: „Die Pandemie und ihre Folgen haben uns jeden Tag vor Augen geführt, dass unsere Gesellschaft ohne Pflegekräfte nicht funktioniert. Es sind auch Beschäftigte in der Altenpflege, die jeden Tag aufs Neue Großartiges leisten und mit enormen zusätzlichen Belastungen konfrontiert sind. Ich freue mich deshalb über die Empfehlung der Pflegekommission für die nächsten Lohnschritte in der Altenpflege. Die deutlichen Lohnsteigerungen sind eine gute Nachricht für die Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland, die jeden Tag anpacken und sich um die älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft kümmern. Die jetzige Entscheidung der Pflegekommission, aber auch die ab 1. September 2022 gesetzlich vorgeschriebene Entlohnung von Pflegekräften mindestens in Tarifhöhe sind wichtige Schritte, um die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern. Diesen Weg werden wir weitergehen.“

Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: „Pflege- und Betreuungskräfte sind fachlich hochkompetent – das muss sich auch in der Bezahlung ausdrücken. Ein zentraler Eckpfeiler ist ein deutlich höherer Pflegemindestlohn. Für viele Pflegekräfte zahlt sich ein höherer Mindestlohn in besserer Bezahlung aus. Viele Arbeitgeber zahlen aber bereits jetzt schon aus guten Gründen deutlich mehr. Insofern ist die Anhebung des Mindestlohns nur ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung des Pflegepersonals. Nur wenn in der Pflege Tarif und mehr die Regel ist, wird der Beruf attraktiv bleiben. Dafür werden wir sorgen.“

Cornelia Prüfer-Storcks, Beauftragte des BMAS für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin: „Ich freue mich, dass die Pflegekommission innerhalb weniger Wochen eine einstimmige Empfehlung zur Anhebung von Pflegemindestlöhnen und Mehrurlaub erzielt hat. Diese Anhebung der Mindestlöhne ist die bislang stärkste Steigerung für Pflegekräfte in Deutschland und damit gemeinsam mit der deutlichen Ausweitung des Mehrurlaubs auch vor dem Hintergrund zusätzlicher Belastungen infolge der Corona-Pandemie ein klares Signal für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche. Die Pflegekommission ist sich aber darüber im Klaren, dass die Arbeitsbedingungen für diese anspruchsvolle Tätigkeit weiter verbessert werden müssen. Als ständige Kommission haben wir schon vereinbart, dass wir im April unsere Debatten fortführen werden. Mein Dank gilt allen, die an dieser Entscheidung mitgewirkt haben.“

Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. April 2022 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 12 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 12,50 Euro und für Pflegefachkräfte 15 Euro betragen. Sie steigen zum 1. April 2022 noch einmal auf 12,55 Euro, 13,20 Euro und 15,40 Euro. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 9,82 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ausgesprochen.

Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:

(1) Für Pflegehilfskräfte:

  Höhe
­ab 01.09.2022 13,70 EUR
­ab 01.05.2023 13,90 EUR
ab 01.12.2023 14,15 EUR

 

(2) Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

  Höhe
ab 01.09.2022 14,60 EUR
ab 01.05.2023 14,90 EUR
ab 01.12.2023 15,25 EUR

 

(3) Für Pflegefachkräfte:

  Höhe
ab 01.09.2022 17,10 EUR
ab 01.05.2023 17,65 EUR
ab 01.12.2023 18,25 EUR

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre. Sie hat sich bei ihrer ersten Empfehlung für eine Laufzeit der Verordnung bis 31. Januar 2024 ausgesprochen.

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