Versorgung von Opfern sexuellen Missbrauchs

Rahmenempfehlung zur Verbesserung des Informationsangebotes, der Zusammenarbeit in der Versorgung von Opfern sexuellen Missbrauchs und des Zugangs zur Versorgung

Mit dem Ziel, Opfern von sexuellem Missbrauch schneller und wirksamer helfen zu können, haben –  unter Moderation des Bundesgesundheitsministeriums – die Selbstverwaltungsorgane auf der Bundesebene (GKV-SV, KBV, DKG, BPtK, BÄK) eine gemeinsame "Rahmenempfehlung zur Verbesserung des Informationsangebots, der Zusammenarbeit in der Versorgung von Opfern sexuellen Missbrauchs und des Zugangs zur Versorgung" unterzeichnet. Diese beinhaltet unter anderem verbesserte Informationsangebote, eine engere regionale Zusammenarbeit und die bessere Verfügbarkeit bestehender Angebote.

Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium in einem intensiven Diskussionsprozess mit allen Beteiligten die Forderungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ zur Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung eingehend erörtert.

Die Rahmenempfehlung wurde am 18. Oktober 2012 auf einem Hearing des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zum Thema "Gesundheit von Betroffenen – Bessere Versorgung und Behandlung" öffentlich vorgestellt.

Maßnahmen

Die Rahmenempfehlung enthält einen Katalog von Maßnahmen, die zum Teil direkt von den Akteuren der Bundesebene umgesetzt werden können und zum Teil auf die zuständigen Selbstverwaltungsorgane auf Landesebene ausgerichtet sind. Dazu gehört:

  • Die Verbesserung des Informationsangebotes durch eine webbasierte Informationsplattform. Mittlerweile bietet ein Online-Angebot von sexueller Gewalt Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften Informationen zu Beratung, Hilfen und Fragen der Prävention. Das Hilfe-Portal ist spezifisch auf die Thematik des sexuellen Kindesmissbrauchs ausgerichtet und übernimmt eine Lotsenfunktion für das gesamte Bundesgebiet. Eine Datenbank unterstützt die Suche nach spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten. Die bundesweite Adressdatei erleichtert durch Adressen von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ambulanzen und Fachkliniken die Suche nach Therapieangeboten vor Ort. Das Hilfe-Portal besteht online seit dem 15. Juni 2013.
  • Zur Verbesserung der Verfügbarkeit von bestehenden Therapieangeboten soll zudem die regionale Vernetzung bestehender Hilfsangebote verbessert werden.
  • Um der Forderung eines verbesserten Zugangs zu spezialisierten und in der Behandlung von sexuellem Missbrauch Betroffener erfahrenen Therapeutinnen und Therapeuten Rechnung zu tragen, sind bei Vorliegen eines spezifischen Versorgungsbedarfs auch Maßnahmen wie Sonderbedarfszulassungen oder Ermächtigungen zu prüfen.
  • Trauma- und Opferambulanzen sollen weiter ausgebaut werden.
  • Zur Weiterentwicklung von Therapieangeboten werden Maßnahmen zur Identifikation, Bewertung und Überprüfung von traumaspezifischen Methoden vorgesehen, sowie die Entwicklung von besonderen Angeboten für komplextraumatisierte Menschen.
  • Für eine qualifizierte Weiterbildung spezialisierter Therapeutinnen und Therapeuten sollen spezifische Lehr- und Fortbildungsangebote und traumaspezifische Fortbildungscurricula weiterentwickelt und Qualitätsstandards für spezialisierte Traumaambulanzen erarbeitet werden.

Hintergrund

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Fälle sexuellen Missbrauchs in Institutionen, die 2010 bekannt geworden sind, wurde am 24. März 2010 von der Bundesregierung die Einrichtung eines Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ beschlossen. Zur Mitwirkung am Runden Tisch waren Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen eingeladen. Dazu gehörten die Kinder- und Opferschutzverbände, die Bundesinitiative der Betroffenen sowie bundesweite Zusammenschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer, der Familienverbände, der Schul- und Internatsträger, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, des Deutschen Bundestages und von Bund, Ländern und Kommunen.

Die Arbeit des Runden Tisches endete am 30. November 2011 mit einem Abschlussbericht, der dem Bundeskabinett am 7. Dezember 2011 vorgelegt wurde.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist vor allem bei dem Themenkomplex „Rechte der Opfer stärken“ angesprochen. Die Missbrauchsopfer brauchen konkrete Hilfe bei der Bewältigung ihrer leidvollen Erfahrungen. Obgleich Therapieangebote schon jetzt zu einem guten Teil von den Krankenkassen und nach dem Opferentschädigungsgesetz gezahlt werden, beklagen die Opfer Defizite in der medizinischen Versorgung. Daher richten sich eine Reihe von Forderungen des Runden Tisches auf Verbesserungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z. B. eine Erweiterung der Therapieangebote, eine Verminderung von Wartezeiten oder bessere Informationen. Zum 1. Mai 2013 hat die Bundesregierung einen Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich errichtet. Der Fonds Sexueller Missbrauch leistet als Teil des Ergänzenden Hilfesystems (EHS) seit 2013 ergänzende Hilfen für Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Umfeld sexuellen Missbrauch erfahren haben und bis heute unter Folgeschäden leiden.

Wenn Sie Fragen zum Thema sexueller Missbrauch haben, allgemeine Auskünfte zur Antragstellung beim Ergänzenden Hilfesystem wünschen oder Informationen zu Beratungsangeboten und Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Psychotherapeutin bzw. einem geeigneten Psychotherapeuten benötigen, finden Sie umfassende Informationen unter dem „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“.

Stand: 26. Juli 2024

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