Stand und Weiterentwicklung der Investitionsförderung im Krankenhausbereich

Deutschland verfügt über ein hochentwickeltes und leistungsfähiges Krankenhauswesen. Damit die Krankenhäuser in der Lage sind, ihre Substanz zu erhalten, sich verändernden Patientenbedürfnissen Rechnung zu tragen und mit der technologischen Entwicklung mitzuhalten, bedarf es dauerhaft einer ausreichenden Investitionstätigkeit. Seit Einführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes aus dem Jahr 1972 ist es Aufgabe der Länder, den Investitionsbedarf der Krankenhäuser zu decken.

Hauptziel der Gutachtensvergabe war die Schaffung einer fundierten Informationsgrundlage zum bestehenden Investitionsbedarf, zur Höhe der Investitionsfördermittel der Länder sowie zur sich daraus ergebenden Differenz. Darüber hinaus sollten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Investitionsfinanzierung erarbeitet werden.

In dem vorliegenden Gutachten wird gezeigt, wie sich die Höhe und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Investitionsfinanzierung in der Vergangenheit entwickelt haben, um darauf aufbauend Reformoptionen abzuleiten. Der gegenwärtige Ist-Zustand in Deutschland wird dargestellt und einem Vergleich mit anderen Staaten unterzogen. Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Gutachten zehn Vorschläge zur Verbesserung der Investitionsfinanzierung und untersucht deren Vor- und Nachteile sowie ihre juristische Umsetzbarkeit. Im Ergebnis ergibt sich ein Lösungsraum mit verschiedenen Vorschlägen zur Erreichung einer nachhaltigen Investitionsfinanzierung und einer Optimierung der deutschen Krankenhauslandschaft („Soll-Struktur“). Das Gutachten bildet damit eine gute Grundlage für die anstehende Diskussion über die Perspektive der Investitionsförderung und die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen.

Zum Inhalt des Gutachtens steht für Sie neben diesem Kurzbericht auch der Abschlussbericht zum Download (PDF) (PDF, nicht barrierefrei, 3 MB) zur Verfügung.

Ministerium

Kurzbericht Stand: Dezember 2017 Seiten: 3

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