Krebsfrüherkennung
Früherkennungsuntersuchungen, die von den gesetzlichen Kassen erstattet werden
Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs
Gebärmutterhalskrebs
| Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|
| Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und gynäkologische körperliche Untersuchung |
Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren werden alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse schriftlich eingeladen/informiert. Die Untersuchungen können auch unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen innerhalb der vorgegebenen zeitlichen Untersuchungsabstände in Anspruch genommen werden. |
Frauen | jährlich für Frauen von 20 bis 34 Jahren | Für Frauen von 20 bis 34 Jahren:
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| Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|
| Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und gynäkologische körperliche Untersuchung |
Frauen zwischen 35 und 65 Jahren werden alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse schriftlich eingeladen/informiert. Die Untersuchungen können auch unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen innerhalb der vorgegebenen zeitlichen Untersuchungsabstände sowie über das vollendete 66. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden. |
Frauen | alle drei Jahre für Frauen ab 35 Jahren | Für Frauen ab 35 Jahren:
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Brustkrebs
| Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
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| Brustuntersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs | ab 30 Jahren | Frauen | jährlich | Die erweiterte jährliche gynäkologische körperliche Untersuchung umfasst:
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| Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
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| Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs |
Frau von 50 bis 75 Jahren: Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden alle zwei Jahre von „Zentralen Stellen“ schriftlich eingeladen und über das Mammographie-Screening informiert. Aufgrund der Erweiterung der oberen Altersgrenze können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren regelmäßig zum Screening gehen.1 |
Frauen | alle zwei Jahre | Das Screening umfasst:
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[1] Seit dem 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren zunächst selbst bei den einladenden sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen ScreeningEinheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Ein Untersuchungstermin ist frühestens 22 Monate nach der letzten FrüherkennungsMammographie möglich. Aufgrund organisatorischer Vorbereitungen in den Bundesländern kann es noch eine Weile dauern, bis alle Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren eine schriftliche Einladung zum Mammographie-Screening erhalten. Weitere Informationen zur Erweiterung der oberen Altersgrenze auf 75 Jahre.
Hautkrebs
| Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
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| Hautkrebs-Screening zur Früherkennung von Hautkrebs: Malignes Melanom („schwarzer Hautkrebs“), Basalzellkarzinom und spinozelluläres Karzinom (beide „weißer“ oder „heller Hautkrebs“) | ab 35 Jahren | Frauen und Männer | alle zwei Jahre | Die Untersuchung umfasst:
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Prostatakrebs
| Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
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| Prostatauntersuchung, Genitaluntersuchung (zur Früherkennung von Prostatakrebs) | ab 45 Jahren | Männer | jährlich | Die Untersuchung umfasst:
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Darmkrebs
| Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
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| Dickdarm- und Rektumuntersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs | Frauen und Männer von 50 bis 65 Jahren werden alle fünf Jahre von ihren Krankenkassen schriftlich eingeladen und informiert. | Frauen und Männer | alle 2 Jahre (Stuhlbluttest); alternativ: zweimal im Abstand von 10 Jahren (Darmspiegelung) |
Die Untersuchung umfasst:
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Lungenkrebs
| Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen |
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| Niedrigdosis-Computertomographie der Lunge zur Früherkennung von Lungenkrebs | ab 50 Jahren bis zum Alter von 75 Jahren – die Früherkennung von Lungenkrebs richtet sich an aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher mit starkem Zigarettenkonsum | Frauen und Männer (Raucherinnen und Raucher) | jährlich |
Die Untersuchung umfasst:
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Weiterführende Informationen zur Krebsfrüherkennung
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Informationen zur Krebsfrüherkennung (gesund.bund)
Eine Krebserkrankung frühzeitig erkennen, noch bevor sie Beschwerden auslösen: Hier erfahren Sie, welche Untersuchungen von den Krankenkassen bezahlt werden und was sie leisten können.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (g-ba.de)
Richtlinien und Beschlüsse zur Krebsfrüherkennung auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (g-ba.de)
Richtlinien und Beschlüsse zur Krebsfrüherkennung auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses
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Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen (g-ba.de)
Richtlinien und Beschlüsse zur Krebsfrüherkennung auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses
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Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum
Informationen zu den Themen Krebsvorsorge und -früherkennung