Krebsfrüherkennung

Früherkennungsuntersuchungen, die von den gesetzlichen Kassen erstattet werden

Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs

Gebärmutterhalskrebs

Untersuchung Alter Geschlecht Häufigkeit Anmerkungen
Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und gynäkologische körperliche Untersuchung

Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren werden alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse schriftlich eingeladen/informiert.

Die Untersuchungen können auch unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen innerhalb der vorgegebenen zeitlichen Untersuchungs­abstände in Anspruch genommen werden.

Frauen jährlich für Frauen von 20 bis 34 Jahren Für Frauen von 20 bis 34 Jahren:
  • gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen)
  • gynäkologische Tastuntersuchung, Untersuchung der genitalen Hautregion
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Gebärmutterhals (auch bekannt als Pap-Abstrich) für eine zytologische Untersuchung
  • auffällige Befunde werden im Rahmen der Früherkennung weiter abgeklärt (je nach Befund mittels weiterer zytologischer Untersuchung, eines Tests auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren [HPV-Test] oder einer Kolposkopie [Spiegelung des Gebärmutterhalses])
  • Beratung über das Ergebnis
Untersuchung Alter Geschlecht Häufigkeit Anmerkungen
Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und gynäkologische körperliche Untersuchung

Frauen zwischen 35 und 65 Jahren werden alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse schriftlich eingeladen/informiert.

Die Untersuchungen können auch unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen innerhalb der vorgegebenen zeitlichen Untersuchungsabstände sowie über das vollendete 66. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.

Frauen alle drei Jahre für Frauen ab 35 Jahren Für Frauen ab 35 Jahren:
  • Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich vom Muttermund und einem HPV-Test (Test auf genitale Infektionen mit Humanen Papillomviren); ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HPV als auch auf Zellveränderungen untersucht
  • auffällige Befunde werden im Rahmen der Früherkennung weiter abgeklärt (durch eine weitere Ko-Testung [zytologischer Abstrich plus HPV-Test] und/oder eine Kolposkopie [Spiegelung des Gebärmutterhalses])
  • klinische Untersuchung mit Anamnese, gynäkologischer Tastuntersuchung, Untersuchung der genitalen Hautregion (wie bei der jährlichen körperlichen Untersuchung für 20- bis 34-jährige Frauen; diese jährliche Untersuchung für Frauen ab 35 Jahren erfolgt in jedem dritten Jahr in Verbindung mit der Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich und HPV-Test)
  • Beratung über das Ergebnis

Brustkrebs

Untersuchung Alter Geschlecht Häufigkeit Anmerkungen
Brustuntersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs ab 30 Jahren Frauen jährlich Die erweiterte jährliche gynäkologische körperliche Untersuchung umfasst:
  • gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen/Beschwerden)
  • Inspektion und Abtasten der Brust und der regionären Lymphknoten einschließlich der ärztlichen Anleitung zur Selbstuntersuchung
  • Beratung über das Ergebnis

 

Untersuchung Alter Geschlecht Häufigkeit Anmerkungen
Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs

Frau von 50 bis 75 Jahren:

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden alle zwei Jahre von „Zentralen Stellen“ schriftlich eingeladen und über das Mammographie-Screening informiert.

Aufgrund der Erweiterung der oberen Altersgrenze können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren regelmäßig zum Screening gehen.1

Frauen alle zwei Jahre Das Screening umfasst:
  • schriftliche Einladung direkt in eine zertifizierte Untersuchungseinrichtung (Screening-Einheit)
  • Information (Entscheidungshilfe) mit dem Einladungsschreiben
  • schriftliche Anamnese
  • Röntgen beider Brüste (Mammografie)
  • Doppelbefundung der Röntgenaufnahmen durch zwei unabhängige Untersucherinnen oder Untersucher
  • Befundmitteilung innerhalb von sieben Werktagen (Im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt eine Einladung zur weiteren diagnostischen Abklärung. Dies veranlasst die jeweilige Screening-Einheit.)


[1] Seit dem 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren zunächst selbst bei den einladenden sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening­Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Ein Untersuchungstermin ist frühestens 22 Monate nach der letzten Früherkennungs­Mammographie möglich. Aufgrund organisatorischer Vorbereitungen in den Bundesländern kann es noch eine Weile dauern, bis alle Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren eine schriftliche Einladung zum Mammographie-Screening erhalten. Weitere Informationen zur Erweiterung der oberen Altersgrenze auf 75 Jahre.

Hautkrebs

Untersuchung Alter Geschlecht Häufigkeit Anmerkungen
Hautkrebs-Screening zur Früherkennung von Hautkrebs: Malignes Melanom („schwarzer Hautkrebs“), Basalzellkarzinom und spinozelluläres Karzinom (beide „weißer“ oder „heller Hautkrebs“) ab 35 Jahren Frauen und Männer alle zwei Jahre Die Untersuchung umfasst:
  • gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen
  • an der Haut/Beschwerden)
  • visuelle (mit bloßem Auge), standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
  • Befundmitteilung mit anschließender Beratung (bei auffälligem Befund Abklärung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Dermatologie)

 

Prostatakrebs

Untersuchung Alter Geschlecht Häufigkeit Anmerkungen
Prostatauntersuchung, Genitaluntersuchung (zur Früherkennung von Prostatakrebs) ab 45 Jahren Männer jährlich Die Untersuchung umfasst:
  • gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen/Beschwerden)
  • Inspektion und Abtasten des äußeren Genitales
  • Tastuntersuchung der Prostata (vom Enddarm aus)
  • Tastuntersuchung der regionären Lymphknoten
  • Befundmitteilung mit anschließender Beratung

 

Darmkrebs

Untersuchung Alter Geschlecht Häufigkeit Anmerkungen
Dickdarm- und Rektumuntersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs Frauen und Männer von 50 bis 65 Jahren werden alle fünf Jahre von ihren Krankenkassen schriftlich eingeladen und informiert. Frauen und Männer alle 2 Jahre (Stuhlbluttest); alternativ: zweimal im Abstand von 10 Jahren (Darmspiegelung)

Die Untersuchung umfasst:

  • Frauen und Männer ab 50 Jahren: gezielte einmaligeumfassende Beratung in der Arztpraxis über die Möglichkeiten der Darmkrebsfrüherkennung
  • Seit April 2025 gilt: Frauen und Männer ab 50 Jahren können zwischen einem immunologischen Test auf verborgenes Blut im Stuhl (Stuhlbluttest) und einer Früherkennungs­Darmspiegelung wählen: Entweder kann alle zwei Jahre ein Stuhlbluttest oder (alternativ) zweimal eine Früherkennungs­Darmspiegelung im Abstand von 10 Jahren durchgeführt werden.
  • Wer sich zehn Jahre nach der ersten Früherkennungs­Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhlbluttests machen. (Bei auffälligen Stuhlbluttests besteht, wie zuvor, immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.)

Lungenkrebs

Untersuchung Alter Geschlecht Häufigkeit Anmerkungen
Niedrigdosis-Computertomographie der Lunge zur Früherkennung von Lungenkrebs ab 50 Jahren bis zum Alter von 75 Jahren – die Früherkennung von Lungenkrebs richtet sich an aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher mit starkem Zigarettenkonsum Frauen und Männer (Raucherinnen und Raucher) jährlich

Die Untersuchung umfasst:

  • Niedrigdosis-Computertomographie (CT) für starke aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher alle 12 Monate
  • Versicherte können sich an eine allgemeinmedizinische oder internistische Praxis wenden, die sich an der Lungenkrebs-Früherkennung beteiligt. Die Ärztin oder der Arzt klärt zunächst die Anspruchsberechtigung: Am Screening teilnehmen können Personen zwischen 50 und 75 Jahren mit starkem Zigarettenkonsum über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren“. Das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang entspricht einem „Packungsjahr“. Zudem informiert die Ärztin oder der Arzt über Nutzen und Schaden einer Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebs-Früherkennung, unterstützt durch eine schriftliche Versicherteninformation („Entscheidungshilfe“), die über Vor- und Nachteile der Niedrigdosis-CT-Untersuchung informiert und auch auf Internetseiten zur Raucherentwöhnung hinweist
  • Sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Screening erfüllt, werden die Versicherten in eine Radiologie-Praxis überwiesen, die eine Genehmigung zur Durchführung der Lungenkrebs-Früherkennung hat. Die Früherkennung von Lungenkrebs mit einer Niedrigdosis-CT dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie durchführen, die besondere fachliche Voraussetzungen erfüllen und über eine Genehmigung verfügen.
  • Ist der Befund der Untersuchung kontroll- oder abklärungsbedürftig, ist ein(e) weitere(r) Radiologin/Radiologe, die/der an einem auf Lungenkrebs spezialisierten Zentrum tätig ist, zur Mitbeurteilung der CT-Aufnahmen hinzuzuziehen. Erst- und Zweitbefunder müssen dann in einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zu einem einheitlichen Ergebnis kommen und eine Empfehlung über weiterführende Maßnahmen zur Kontrolle oder Abklärung abgeben.

 

Weiterführende Informationen zur Krebsfrüherkennung

Stand: 3. September 2026

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