Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe besucht Berliner Pflegeeinrichtung St. Elisabeth-Stift

04. Juli 2014

4. Juli 2014. Der Bundestag hat heute in erster Lesung das erste von zwei Pflegestärkungsgesetzen beraten, durch die die Situation in der Pflege in dieser Wahlperiode verbessert werden soll: Der Gesetzentwurf des 5. SGB XI-Änderungsgesetzes (Pflegestärkungsgesetz I) sieht bereits ab dem 1. Januar 2015 deutliche Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte vor. Im Anschluss an die Lesung im Bundestag besucht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Berliner Pflegeeinrichtung St. Elisabeth-Stift.

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz setzen wir ein klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass notwendige Leistungsverbesserungen jetzt schnell bei den Menschen ankommen. Ab dem 1. Januar 2015 werden wir Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, aber auch ihre Angehörigen deutlich stärker unterstützen. Die wichtige Arbeit in unseren Pflegeeinrichtungen werden wir zugleich durch bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte stärken. Das schafft mehr Zeit für die Pflege und wird den Pflegealltag spürbar verbessern. Mir ist wichtig, dass die Menschen in Deutschland auch in Zukunft auf eine gute und menschenwürdige Pflege vertrauen können.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Mehr zu den Pflegestärkungsgesetzen finden Sie hier. 

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