Bundestag verabschiedet Haushalt 2015

28. November 2014

28. November 2014. Der deutsche Bundestag hat heute den Bundeshaushalt für 2015 beschlossen. Bereits in seiner Haushaltsrede vom 25. November 2014 begrüßte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den zu erwartenden Beschluss des Parlaments: "Ein Haushalt ohne Neuverschuldung, das ist ein Signal der Generationengerechtigkeit, er stärkt aber eben auch die wirtschaftliche Entwicklung und pflegt damit gleichsam die Grundlagen, auf denen dann auch prall gefüllte Sozialkassen für die Sicherheit der Menschen in diesem Land einstehen."
Zugleich zog Bundesminister Gröhe eine positive Bilanz der Arbeit der Bundesregierung und bot einen Ausblick auf kommende Schwerpunkte der Regierungsarbeit. Das Erste Pflegestärkungsgesetz wird zum 1. Januar 2015 zu einer deutlichen Leistungsausweitung führen und die Situation von Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den in der Pflege Beschäftigten deutlich verbessern. Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird ein neuer, individuellerer Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Noch im Dezember, so Gröhe weiter, wird sich das Kabinett mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz befassen.
Dabei gehe es um die Stärkung guter stationärer und ambulanter Versorgung im Zeichen des demographischen Wandels und der Sicherstellung guter medizinischer Versorgung in ländlichen Regionen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeite zur Zeit Eckpunkte zur Reform der Krankenhaus-Versorgung. Mit einem eHealth-Gesetz solle die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der gesundheitlichen Versorgung vorangetrieben werden. Der in der Abstimmung mit Ländern und Verbänden befindliche Entwurf eines Präventionsgesetzes werde den Weg zu einer nationalen Präventionsstrategie ebnen, in der alle Akteure ihren Beitrag für eine gesundheitsfördernde Lebensweise – von der Kita und der Schule über den Arbeitsplatz bis in die Altenpflege – einbringen.

Der Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit 2015 im Überblick

Den größten Teil des Gesamtetats des Bundesgesundheitsministeriums in Höhe von rund 12,1 Mrd. Euro macht der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds aus, der 11,5 Mrd. Euro beträgt. Politische Ausgabenschwerpunkte liegen im Bereich der Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung, wovon rund 41 Mio. Euro, davon

  • rd. 8,7 Mio. Euro für die Drogenaufklärung
  • 11,9 Mio. Euro für die AIDS-Aufklärung
  • sowie rd. 29 Mio. Euro für Forschungsaktivitäten im Gesundheitsbereich

vorgesehen sind.

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurden im Haushalt des BMG zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 3,1 Mio zur Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in Westafrika etatisiert. Darüber hinaus wurden die zur Bekämpfung des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs zur Verfügung stehenden Mittel um 1,5 Mio aufgestockt für Maßnahmen

  • zur Prävention von Crystal-Meth-Konsum
  • zur Bekämpfung von Glücksspielsucht
  • zur schulischen Suchtprävention.
  • Zusätzliche Mittel gab es zudem für die gesundheitliche Beratung und Aufklärung von Flüchtlingen (500.000 Euro) und zur Prävention von Übergewicht bei Kindern (+ 1 Mio. Euro).
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