Bundesgesundheitsminister Gröhe: "Wir haben für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein gutes Leistungspaket geschnürt"

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober in zweiter und dritter Lesung das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen.

17. Oktober 2014

17. Oktober 2014. Es sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen vor, die zum 1. Januar 2015 wirksam werden. Die Leistungen in der ambulanten Pflege steigen um rund 1,4 Mrd. Euro, für die stationäre Pflege sind Verbesserungen im Umfang von rund 1 Mrd. Euro vorgesehen. Der Bundesrat muss sich noch abschließend mit dem Gesetz befassen.

Wir haben für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein gutes Leistungspaket geschnürt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz helfen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege zu Hause zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren. Dabei können sie - finanziert durch die Pflegeversicherung - die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, aber auch durch Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch nehmen. Außerdem wollen wir die Lebensqualität der Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern. Dazu werden wir die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen von heute 25.000 auf 45.000 aufstocken. Durch mehr Betreuungskräfte und den Bürokratieabbau in der Pflegedokumentation, den wir vorantreiben, entlasten wir auch die Pflegekräfte in ihrer wichtigen Arbeit. Außerdem verbessern wir die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann künftig eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. Dafür stellen wir rund 100 Millionen aus der Pflegeversicherung bereit. Wir werden jetzt zügig das zweite Pflegestärkungsgesetz vorbereiten, damit die weiteren Verbesserungen durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch im Jahre 2017 wirksam werden können.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Das beschlossene Gesetz ist zugleich Wegbereiter für das zweite Pflegestärkungsgesetz, das im kommenden Jahr beschlossen werden soll. Damit wird ein neues Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit eingeführt, mit dem erstmals auch der Unterstützungsbedarf bei kognitiven und psychischen Einschränkungen, insbesondere bei Demenz, in der Pflegeversicherung  berücksichtigt wird. Derzeit läuft die wissenschaftlich begleitete Erprobung dieser Einführung. Rund 4.000 Pflegebedürftige werden dabei sowohl nach bisherigem als auch nach geplantem neuen Recht begutachtet. Die Ergebnisse der Erprobung liegen bis Anfang des kommenden Jahres vor und werden in die Gesetzgebungsarbeit einfließen.

Das Pflegestärkungsgesetz beinhaltet zudem zwei Regelungen im Krankenhausbereich: Den gesetzlichen Krankenkassen werden Modellvorhaben für ein risikobasiertes Screening auf bestimmte multiresistente Erreger im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes ermöglicht. Zudem wird der zur Stabilisierung der Finanzlage der Krankenhäuser eingeführte Versorgungszuschlag über 2014 hinaus und der Mehrleistungsabschlag bis 2015 verlängert. Belastungen der Krankenhäuser durch die sogenannte "doppelte Degression" werden damit neutralisiert und die Finanzlage der Häuser stabilisiert.

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