Bundestag verabschiedet Versorgungsstärkungsgesetz

11. Juni 2015. Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) verabschiedet.

11. Juni 2015

Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland, aber wir müssen jetzt handeln, damit das auch in Zukunft so bleibt. Das erfordert eine gute Verteilung der Ärzte – in städtischen Ballungsräumen genauso wie im ländlichen Raum. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Deshalb ermöglichen wir es den Kassenärztlichen Vereinigungen, zum Beispiel durch Zuschüsse für eine Praxis-Neueröffnung, überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen – und zwar bevor eine Unterversorgung entsteht. Das nutzt Ärzten und Patienten. Außerdem stärken wir die Patientenrechte. Denn Terminservicestellen helfen gesetzlich Versicherten, wenn es beim Facharzttermin einmal hakt. Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz trägt dazu bei, eine gut erreichbare, flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten in allen Regionen Deutschlands auf hohem Niveau sicherzustellen. Gleichzeitig stärkt es die Patientenrechte und verbessert die Versorgungsqualität.

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