Gute Pflege in den Kommunen stärken: Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt Empfehlungen vor

12. Mai 2015. Heute wurden die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege vorgelegt, die gemeinsam von Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet wurden.  

12. Mai 2015

Gute Pflege findet zu allererst vor Ort, in den Kommunen statt. In den Kommunen werden die Weichen dafür gestellt, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Wichtig ist dafür, dass Pflegekassen und kommunale Hilfs- und Betreuungsangebote gut zusammenarbeiten, damit Pflegebedürftigen auch die Hilfe zukommt, die im Einzelfall benötigt wird. Die vereinbarten Maßnahmen ermöglichen es allen Beteiligten, Pflegebedürftige und ihre Familien vor Ort noch besser zu unterstützen. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Stärkung der Pflege.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Die Kommunen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie in der Organisation der örtlichen Hilfs- und Betreuungsangebote. Dazu braucht es eine gute Abstimmung aller Beteiligten vor Ort: Pflegekassen, Selbsthilfeeinrichtungen wie lokale Allianzen für Demenz und Projekteinrichtungen wie Mehrgenerationenhäuser, aber auch Stellen, die Altenhilfe organisieren oder Hilfe zur Pflege gewähren, müssen zielorientiert zusammenarbeiten. Die Empfehlungen der Bund-Länder-AG geben Impulse, wie es Ländern, Kommunen und Pflegekassen mit verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die der Bund einleiten wird, noch besser gelingen kann, die Pflege vor Ort zu stärken. Sie sollen insbesondere eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten in der Pflege ermöglichen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten geschehen, in denen Pflegebedürftige zu allen Fragen rund um die Pflege beraten werden. In Modellprojekten sollen zudem neue Ideen zur Organisation der Beratung erprobt werden, die den Kommunen mehr Verantwortung übertragen.

Die Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit setzte sich aus Vertretern der Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zehn Länderministerien und den drei Kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Sie war am 29. September 2014 eingesetzt worden. 

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