Impfschutz für Reisende: Bundesregierung setzt Änderungen der Impfvorschriften für Gelbfieber um

22. April 2016. Der Bundesrat hat heute der Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften in Bezug auf den Nachweis eines Gelbfieber-Impfschutzes im internationalen Reiseverkehr zugestimmt. Für die Einreise in Länder, die einen Impfschutz gegen Gelbfieber verlangen, ist künftig der Nachweis einer einmaligen Impfung ausreichend. Gelbfieber tritt vor allem im äquatorialen Afrika sowie in Mittel- und Südamerika auf.

22. April 2016

Bislang konnten diese Staaten nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften den Nachweis einer Auffrischung der Impfung verlangen, wenn die erstmalige Impfung gegen Gelbfieber länger als zehn Jahre zurücklag. Nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber ausreichend, um lebenslangen Impfschutz zu haben. In Deutschland wurde zuletzt 1999 ein reiseassoziierter Fall von Gelbfieber gemeldet. Die Gelbfiebermücke, der Hauptvektor des Virus, kommt in Deutschland nicht vor.

Mit der Verordnung der Bundesregierung wird die von der Weltgesundheitsversammlung in Genf beschlossene Änderung der Anlage 7 der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu Gelbfieber in nationales Recht umgesetzt. Die Änderung tritt zum 11. Juli 2016 in Kraft.

Impfempfehlung für Reisende

Die Ständige Impfkommission beim RKI (StIKO) weist darauf hin, dass bei bestimmten Personengruppen die Immunantwort nach einmaliger Impfung nicht optimal ausfallen und möglicherweise keinen lebenslangen Schutz bieten könnte. Sie würden aus medizinischer Sicht weiterhin von einer Auffrischung der Impfung profitieren. Zu dieser Gruppe gehören Kinder, die im Alter bis zwei Jahren erstmals geimpft wurden, Frauen, die zum Zeitpunkt der Impfung schwanger waren, HIV-Infizierte sowie Personen, die gleichzeitig gegen Masern und Gelbfieber geimpft wurden.

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