Gemeinsamer Bundesausschuss ordnet Notfallversorgung neu

19. April 2018

Wenn es nach einem Unfall oder nach einem Herzinfarkt schnell gehen muss, ist eine verlässliche und hochwertige Behandlung im Notfall entscheidend. Am heutigen Donnerstag wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klare Qualitätsanforderungen für eine gute, flächendeckende stationäre Notfallversorgung definieren. Krankenhäuser, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten künftig finanzielle Zuschläge. Das soll ein Anreiz sein, die hohe Versorgungsqualität beizubehalten und weiterzuentwickeln.

Berücksichtigt wird dabei, welche Fachabteilungen in den jeweiligen Krankenhäusern vorhanden sind, wie viel Personal und welche technischen Ausstattungen für den Notfall zur Verfügung stehen. Ziel ist, eine qualitativ hochwertige Versorgung für Patientinnen und Patienten vor Ort sicherzustellen.

Darüber hinaus ist jedes Krankenhaus auch weiterhin zu ärztlicher Hilfeleistung im Notfall verpflichtet. Die Einführung der Qualitätsanforderungen wird keine Schließung von Notaufnahmen oder Krankenhäusern zur Folge haben.

Infografik „Verbesserung der Notfallversorgung“: Richtig: Krankenhäuser, die eine gute Notfallversorgung haben, sollen stärker finanziell unterstützt werden. Jedes Krankenhaus muss auch weiterhin im Notfall ärztliche Hilfe leisten. Falsch: „Deutschlandweit könnten 600 Krankenhäuser ihre Notfallambulanz verlieren“ – Sächsische Zeitung
Infografik „Verbesserung der Notfallversorgung“: Richtig: Krankenhäuser, die eine gute Notfallversorgung haben, sollen stärker finanziell unterstützt werden. Jedes Krankenhaus muss auch weiterhin im Notfall ärztliche Hilfe leisten. Falsch: „Deutschlandweit könnten 600 Krankenhäuser ihre Notfallambulanz verlieren“ – Sächsische Zeitung
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