Neues Vergütungssystem für ambulante Versorgung

Honorarkommission konstituiert sich im Bundesministerium für Gesundheit

22. August 2018. Heute trat im Bundesgesundheitsministerium zum ersten Mal die Wissenschaftliche Kommission zusammen, die Vorschläge für ein neues Vergütungssystem für Ärzte erarbeiten soll.

22. August 2018

Sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Dabei gilt: Die Vergütung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung muss sich am Stand des medizinischen Fortschritts und am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientieren. Wie das besser gelingen kann, soll eine hochkarätig besetzte Kommission unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen analysieren. Die Kommission startet heute mit der Arbeit. Ich freue mich, dass wir dafür 13 unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewonnen haben, die Ende 2019 einen Bericht dazu vorlegen werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Das Bundeskabinett hat im Juni seine Zustimmung zu Spahns Vorschlag über die Zusammensetzung der Kommission gegeben. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfügen über medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- oder verfassungsrechtliche Expertise. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vereinbart, dass die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung und auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung reformiert werden.

Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV)

Herr Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Vorsitzender)
AG 5 Gesundheitsökonomie und Gesundheits-Management der Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld

Herr Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Stellvertretender Vorsitzender)
Institut für Allgemeinmedizin an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt

Frau Prof. Dr. Jeannette Brosig-Koch
Lehrstuhl für Quantitative Wirtschaftspolitik der Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Frau Prof. Dr. med. Saskia Drösler
Fachbereich Gesundheitswesen der Hochschule Niederrhein

Frau Prof. Dr. Dagmar Felix
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg

Frau Prof. Dr. med. Marion Haubitz
Medizinische Klinik III – Nephrologie des Klinikums Fulda

Herr Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg

Herr Prof. Dr. Jonas Schreyögg
Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg

Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher
Fachbereich Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians Universität München

Herr Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M.
Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn

Herr Prof. Dr. Volker Ulrich
Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft der Universität Bayreuth

Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Institut für Öffentliches Recht der Johann Wolfgang Goethe –Universität Frankfurt am Main

Herr Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg

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