Spahn vermittelt zwischen Krankenkassen und Kliniken

06. Dezember 2018

Der Streit um Krankenhausrechnungen zwischen Kliniken und Krankenkassen ist auf Bundesebene beigelegt. Unter Vermittlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV-SV) sowie der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene heute auf eine gemeinsame Empfehlung für alle Klagefälle und Aufrechnungen geeinigt.

Danach sollten die Konfliktparteien prüfen, vor Ort die Klagen und Aufrechnungen fallen zu lassen, sofern die neu definierten Kriterien zur Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie-Patienten erfüllt sind. Im Streit um die Abrechnung der Mehrwertsteuer bei Krebsmedikamenten empfehlen DKG und GKV-SV, die Klagen und Aufrechnungen ruhen zu lassen, bis das Bundessozialgericht dazu Anfang kommenden Jahres eine Entscheidung gefällt hat.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gut, dass sich Krankenkassen und Krankenhäuser geeinigt haben. Für diese Bereitschaft zum Kompromiss bin ich sehr dankbar. So können lebensnotwendige Strukturen zum Beispiel in der Schlaganfall-Versorgung vor Ort erhalten bleiben. Das ist im Sinne beider Seiten, aber vor allem im Sinne der Patientinnen und Patienten.“

Johann-Magnus v. Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender der GKV-Spitzenverbandes: „Gemeinsam haben wir eine tragfähige Lösung gefunden, die die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt, ohne gleichzeitig deren Interessen als Beitragszahlende zu vernachlässigen.“

Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG: „Für uns ist  das gemeinsame Bekenntnis zu unbestrittenen Qualität der Versorgung von Schlaganfall- und geriatrischen Patienten von allerhöchster Bedeutung. Die gemeinsame Erklärung unterstreicht, dass die Krankenhäuser korrekt abgerechnet haben.“

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