1.000 Euro für Psychotherapeuten in Ausbildung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Psychotherapeuten-Ausbildung attraktiver machen. „Auch die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung bereits angefangen haben, sollen von einer Verbesserung profitieren. Daher werden die PiAs während der praktischen Tätigkeit mindestens 1.000 Euro monatlich erhalten“, sagte Spahn.

20. September 2019

Die Verbesserung soll durch das „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ umgesetzt werden. Mit der Reform schaffen wir in der Psychotherapieausbildung ein Direktstudium und sorgen dafür, dass die (neuen) Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) zukünftig im Krankenhaus beschäftigt und entsprechend entlohnt werden.

Bisher gab es allerdings noch keine Regelung für die aktuellen „Psychotherapeuten in Ausbildung“ (PiAs), die ihre Ausbildung noch nach den alten Regeln beenden müssen. Sie hatten bisher nichts von den Neuregelungen. Darum erhalten PiAs, die in Vollzeit arbeiten, nun künftig eine Mindestvergütung von 1.000 Euro monatlich für die Ausbildungsphase der praktischen Tätigkeit.

Der Vergütungsanspruch gilt nur für Personen, die während der Übergangsphase des alten zum neuen Ausbildungsrecht die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, zum Psychologischen Psychotherapeuten, zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung absolvieren. Die Mindestvergütung in Höhe von 1.000 Euro wird von der GKV voll refinanziert. Außerdem regeln wir für PiAs und PiWs gleichermaßen, dass ein fester Anteil der Vergütung, die die Krankenkassen für von den PiWs bzw. PiAs erbrachten Krankenbehandlungen an die Aus- bzw. Weiterbildungsstätten zahlen, an die angehenden Psychotherapeuten weiterzugeben ist.

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