Gutachten zur Hebammenversorgung – Gute Erreichbarkeit von Geburtshilfe im Krankenhaus

Einrichtungen der Geburtshilfe sind gut zu erreichen und Mütter weitgehend zufrieden mit der Hebammenversorgung im Krankenhaus. Stellenweise zeigt sich aber eine Überlastung von Geburtsstationen in größeren Städten. Zu diesen Ergebnissen kommt ein Gutachten zur stationären Hebammenversorgung, das vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde.

10. Januar 2020

Das Gutachten zeigt, dass wir in Deutschland insgesamt über eine gute Versorgung in der Geburtshilfe im Krankenhaus verfügen. Das spiegelt sich in der Zufriedenheit der Mütter wider. Hebammen leisten eine unverzichtbare Arbeit. Wie ihre Arbeitsbedingungen schnell und wirksam weiter verbessert werden können, werden wir nun zusammen mit den Hebammenverbänden und weiteren Beteiligten besprechen.

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart

Das Gutachten liefert eine umfangreiche Datengrundlage zur stationären Versorgungssituation mit Hebammenleistungen. Dafür wurden statistische Bevölkerungs- und Krankenhausdaten ausgewertet sowie Geburtskliniken, Hebammen und Mütter befragt. Danach ist die Versorgung in der stationären Geburtshilfe insgesamt gut. So konnten 99 Prozent der befragten Mütter im Wunschkrankenhaus entbinden. Insgesamt waren die befragten Mütter zu 81 Prozent mit der erbrachten Hebammenleistung zufrieden. 97 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter benötigen weniger als 40 Minuten Fahrzeit, 88 Prozent weniger als 30 Minuten zur nächstgelegenen Geburtsklinik. Es bestehen allerdings ausgeprägte Unterschiede in der Auslastung zwischen kleineren Geburtskliniken in ländlichen Regionen sowie Perinatalzentren und Geburtskliniken in größeren Städten. Zudem berichteten 60 Prozent der teilnehmenden Kliniken über Schwierigkeiten bei der Besetzung von Hebammenstellen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Vollzeitquote der Hebammen gering ist. Von den angestellten Hebammen ist nicht mehr als ein Drittel in Vollzeit beschäftigt. Als Ursachen hierfür wurden eine hohe Arbeitsbelastung sowie der Schichtdienst genannt.

Anfang 2019 hatte das BMG „Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Geburtshilfe“ vorgestellt, um eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen auch künftig sicherzustellen. Neben der Vergabe des jetzt vorgestellten Gutachtens gehören dazu unter anderem die bereits erfolgte Einrichtung einer Datenbank zur Hebammensuche durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sowie die Reform der Hebammenausbildung, nach der Hebammen nun in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet werden.

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