Bundesgesundheitsministerium modernisiert Apothekenversorgung
Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen tritt in Kraft. Mehr Flexibilität für Apotheken, verbesserte Vergütungsgrundlage, klare Regeln für den Arzneimittelversand
Mit der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen tritt heute der dritte und letzte Baustein der Apothekenreform in Kraft.
Die Verordnung ergänzt das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz substantiell in Bezug auf die Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekerinnen und Apothekern und baut unnötige Bürokratie ab. Sie ermöglicht effizientere Betriebsabläufe in Arzneimittelherstellung und -prüfung, gibt Flexibilität bei Betriebsräumen, entlastet von Dokumentationspflichten und liberalisiert die Öffnungszeiten. Zur Fachkräftesicherung sieht die Verordnung zudem den flexibleren Einsatz von Personal vor.
- Klare Regeln für den Versand von Arzneimitteln
Geregelt werden verbindliche Anforderungen an Verpackung, Transport und Kühlkette sowie die Zustellung beim Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel. - Verhandlung der Apothekenvergütung
Mit einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung wird erstmals ein regelmäßiger Anpassungsmechanismus für die Apothekenvergütung eingeführt: Ab 2028 verständigen sich der GKV-Spitzenverband und die Apothekerverbände jährlich auf einen Vorschlag zur Anpassung von Festzuschlag und prozentualem Vergütungsanteil – orientiert unter anderem an der Preisentwicklung und den Betriebskosten der Apotheken. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedsstelle. - Handelsübliche Skonti zwischen Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel werden wieder eingeführt
Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt.
Weitere Informationen
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Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen
Hier finden Sie den Verordnungstext im Wortlaut