Cannabis-Gesetz und Krankenhaustransparenz-Gesetz passieren Bundesrat

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 zwei wichtige Gesundheits-Gesetze auf den Weg gebracht: das Cannabisgesetz (CanG) und das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG). Damit haben beide Gesetze die letzte politische Hürde genommen und treten planmäßig in Kraft.

22. März 2024

Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften für Erwachsene zum 1. April 2024 erlaubt. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz der Gesundheitsschutz, der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Prävention und Aufklärung gestärkt. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bleibt straffrei. Gleichzeitig gilt für Cannabis als auch Anbauvereinigungen ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot.

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Mit der Entscheidung heute steht endlich der Gesundheitsschutz im Mittelpunkt unserer Drogenpolitik. Mit Verboten alleine kommen wir nicht weiter. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Stattdessen setzen wir auf Aufklärung, Reglementierung und Hilfsangebote. Das Cannabis-Gesetz ist kein Aufruf zum Kiffen. Damit schützen wir vielmehr diejenigen, die Konsumenten sind vor gestreckten Drogen und hohen Konzentration. Wir trocknen den Schwarzmarkt aus. Und wir sorgen dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen lernen: Cannabis ist Gehirngift. Ich danke den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder, dass sie ernsthaft und konstruktiv um eine Lösung gestritten haben. In einer Protokollerklärung haben wir zuletzt Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes beseitigt.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Das Krankenhaustransparenzgesetz schafft zudem die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven Krankenhaus-Atlas im Internet, der übersichtlich darstellt, welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet.

Das Krankenhaustransparenzgesetz ist wichtiger Bestandteil unserer Krankenhausreform. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten. Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten. Mehr Transparenz ist überfällig und hilft Krankenhäusern wie Patienten gleichermaßen. Überall in Deutschland leisten Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte eine phantastische Arbeit. Trotzdem kann nicht jeder alles. Spezialisierung rettet Menschenleben. So sichern wir ein hohes Qualitätsniveau der stationären Versorgung in Deutschland.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis wird begleitend zur Krankenhausreform durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht werden.

Die Gesetze im Detail

Cannabis

Das Cannabisgesetz tritt am 1. April 2024 in Kraft. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 1. Juli 2024 vorgesehen.

Hintergrund

4,5 Millionen Erwachsene haben nach einer Erhebung im Jahr 2021 in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert (10,7 Prozent der Männer sowie 6,8 Prozent der Frauen – 12-Monatsprävalenz). Am häufigsten wurde Cannabis in der Altersgruppe der 18 bis 25-Jährigen konsumiert (bezogen auf die 12-Monatsprävalenz).

Krankenhaustransparenzgesetz

Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung auf Dauer bieten:

  1. Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
  2. vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal / personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
  3. Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
  4. perspektivisch wird auch die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen dargestellt.

Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.

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