Warken: Unser Gesundheitssystem nachhaltig auf ein stabiles Fundament setzen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht im Bundesrat zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Bundestag hat soeben das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beraten. Die Abstimmung läuft, und damit kann dann, so hoffen wir, die erste Hürde genommen werden. Jetzt bin ich hier, um für Ihre spätere Unterstützung des Gesetzes zu werben, durch das die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung wiederhergestellt werden soll, eines Grundpfeilers unseres Solidarsystems, der in massiver Schieflage ist.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Unterstützung dieser Vorhaben alle Verantwortlichen Überwindung kostet. Denn natürlich geht es auch mir nicht anders als Ihnen bei der Feststellung, dass man sich eine solche Entscheidung, die teils schmerzhafte Maßnahmen umsetzt, eigentlich nicht wünscht. Der Handlungsdruck ist allerdings so groß, dass wir schlichtweg alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen einbeziehen müssen, und wir haben in diesem Gesetz die Lasten breit und ausgewogen verteilt. Bei einem zwingend notwendigen Sparvolumen von fast 19 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr ist es unmöglich, dass die damit verbundenen Veränderungen nicht spürbar sind. Eine grundsätzliche Einordnung ist mir dabei sehr wichtig, da die Wirkung des Gesetzes in Teilen doch etwas verzerrt dargestellt wird. Wir streichen Leistungen und damit auch Vergütungen, wenn sie für die Versicherten keinen nachweislichen Nutzen haben. Hier geht es um Kürzungen mit finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen, das stelle ich nicht in Abrede. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können das Geld der Versicherten nicht ausgeben, wenn die Versorgung dadurch nicht spürbar und nachweislich besser wird. Wir können uns das schlichtweg nicht mehr leisten.
Wir deckeln zudem die Steigerung der Ausgaben in der Zukunft – das ist die zweite Leitlinie dieses Gesetzes –, und zwar bezogen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Zur Klarstellung, weil auch das häufig missverstanden wurde: Diese für alle Leistungsbereiche geltende Maßnahme ist keine Kürzung, sondern eine Begrenzung der Anstiege in der Zukunft. Nach derzeitiger Prognose werden im kommenden Jahr Steigerungen von bis zu 3,5 Prozent möglich sein. Das ist alles andere als eine Nullrunde. Das gilt ausdrücklich auch für die Refinanzierung von Tarifverträgen, die bis zu dieser Höhe vollständig erstattet werden. Dieser Grundsatz der Deckelung der Steigerung der Ausgaben ist notwendig, denn wir können schlichtweg nicht mehr Geld ausgeben als eingenommen wird.
Niemand kann weiter steigende Beiträge wollen, weder Versicherte noch Arbeitgeber, denn die Grenze der Belastung ist definitiv erreicht. Ohne Reform würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel um einen Prozentpunkt steigen, von derzeit 2,9 auf 3,9 Prozent. Das ist eine Belastung, die alle Beitragszahler und alle Unternehmen in diesem Land unmittelbar spüren würden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eingangs gesagt: Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir allen Bereichen und allen Beteiligten im Gesundheitswesen etwas abverlangen. – Mir ist auch die wirtschaftlich angespannte Lage der Krankenhäuser bewusst. Deshalb haben wir uns zusammen mit den Koalitionsfraktionen und Ihnen, den Ländern, darauf verständigt, die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die Krankenhäuser noch einmal zu reduzieren. Zudem werden wir ganz besonders die Belastung durch Dokumentations- und Nachweispflichten deutlich verringern. Das ist ein grundsätzliches Ziel, das ich in dieser Woche zusammen mit verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen besprochen habe. Wir wollen und müssen von unnötiger Bürokratie befreien und dadurch viel mehr Freiräume schaffen, ohne die Qualität der Versorgung aufs Spiel zu setzen.
Wir sind auch bereit, einen weiteren Schritt zu gehen und den Krankenhäusern finanziell noch einmal entgegenzukommen. Unser Angebot haben wir in einer Protokollerklärung festgehalten, die wir als Bundesregierung im Fall einer Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses zu diesem Gesetz abgeben: 450 Millionen Euro für die Krankenhäuser durch Rechnungszuschläge sowie 100 Millionen Euro für die besondere Vorhaltung der Universitätskliniken.
Zudem wollen wir durch eine rechtssichere Ausgestaltung für die pharmazeutische Industrie gezielt Abgaben reduzieren, wenn sie in Deutschland Innovationen vorantreibt und produziert, dadurch die Resilienz stärkt, einen schnellen Zugang zu neuen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten sicherstellt und nicht zuletzt Beschäftigung sichert. Das ist ein Ziel, das uns als Bund und Länder eint. Wir wollen attraktive Standortbedingungen und nehmen die aktuellen globalen Herausforderungen für diese Branche sehr ernst.
Insgesamt gab es einen großen Wunsch nach weiterem Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. Im gesamten Gesundheitswesen wollen wir künftig Aufgaben reduzieren. Es gibt viele Vorschläge der Akteure aus dem Gesundheitswesen, von Krankenhausgesellschaften und Ärzten. Wir wollen gemeinsam in einem ersten Gesetz, das im August kommt, Entlastungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe vorsehen.
Meine Damen und Herren, Sie haben heute die Möglichkeit, durch Ihre Unterstützung unser Gesundheitssystem nachhaltig auf ein stabiles Fundament zu setzen.
Diese Stabilität ist die notwendige Grundlage dafür, dass wir durch ergänzende Strukturreformen unser Leistungsversprechen erneuern – für ein Gesundheitssystem, das eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Versorgung sicherstellt. Bitte nutzen Sie diese Chance und unterstützen Sie dieses Gesetz! – Vielen Dank!
Weitere Informationen
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Bundesrat.de [Videos]
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