Lauterbach: „Der Bund wird nicht wackeln“

11. April 2024
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach spricht beim Treffen mit kommunalen Spitzenverbänden

Mit einer Reihe von Beratungsrunden mit Selbstverwaltung, Ländern, Kommunen und Praktikern gehen die Verhandlungen um die Krankenhausreform in die entscheidende Phase. Zum Auftakt der Gesprächsreihe trifft Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie Verbandsspitzen aus dem Gesundheitssystem.

Wir sind auf der Zielgeraden. Wir haben eineinhalb Jahre intensiv an dieser riesigen Reform gearbeitet. Und sie ist gut geworden. Wir ziehen das jetzt durch. Der Bund wird nicht wackeln. Dass es diese Reform braucht, darüber waren wir uns heute alle einig. Wir haben das Krankenhaussystem bislang im Blindflug geflogen und keine Daten über die Verteilung der Leistungen gehabt. Das ändert sich nun. Wir werden einen drastischen Umbau sehen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

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Mit der Krankenhausreform soll die Behandlungsqualität gesteigert, die flächendeckende Versorgung gesichert sowie die ambulante Versorgung entökonomisiert und entbürokratisiert werden. Die Ziele der Reform im Einzelnen:

  • Krankenhäusern den ökonomischen Druck nehmen: Durch eine Vorhaltevergütung sollen bedarfsnotwendige Krankenhäuser künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Kurzfristig wird die Berechnungsgrundlage für die Bezahlung der Krankenhäuser (Landesbasisfallwert) angepasst.
  • Zusatzausgaben für kostspielige Aufgaben decken: Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken, Notfallversorgung sollen zusätzlich Versorgungszuschläge gewährt werden.
  • Bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum unterstützen: Geplant sind höhere Sicherstellungszuschläge.
  • Qualität der Versorgung verbessern: Kriterien für 65 Leistungsgruppen werden definiert und sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig einer der Leistungsgruppen zugewiesen.
  • Planungsmöglichkeiten der Länder verbessern: Länder entscheiden, welches Krankenhaus welche Leistungsgruppen anbieten soll – und welche nicht.
  • Wohnortnahe Grundversorgung sichern: Durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Level 1i) sollen zusätzlich zu den Krankenhäusern, die einen Sicherstellungszuschlag erhalten, wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbunden werden.
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