Krankenhausreform: Bund will Basisvorschlag vorlegen

Das Bundesgesundheitsministerium will einen neuen Vorschlag zur Krankenhausreform vorlegen. Auf der Grundlage sollen konkrete Auswirkungen der Reform modelliert werden können. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 23. März 2023 nach der Sitzung der„Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“ an.

23. März 2023

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Der Basisvorschlag soll konkrete Umsetzungsparameter enthalten, die den Ländern eine Folgenabschätzung der Reform erlauben. Krankenhaus-Level und Leistungsgruppen sollen einander zugeordnet werden. In Ausnahmefällen - vor allem in ländliche Regionen – sollen die Länder flexibler planen können und die Möglichkeit bekommen, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, auch in kleineren Level I Krankenhäusern anzubieten. Umgekehrt müssten aber die Qualitätskriterien, um eine Leistungsgruppe zu erreichen, klar und bundesweit einheitlich definiert sein, betonte Lauterbach.

Die Krankenhausreform ist auf zwei Schwerpunkte ausgerichtet: Wir wollen die Versorgungsqualität verbessern, indem wir mehr Spezialisierung ermöglichen und wir wollen die Daseinsfürsorge der Krankenhäuser sichern. Ohne eine Reform ist beides gefährdet.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Viele Krankenhäuser würden sich in einer Abwärtsspirale befinden, so Lauterbach. Sie hätten zu wenig Personal, zu wenige Fälle und gerieten zunehmend in eine finanzielle Schieflage. Dieser Teufelskreis müsse durchbrochen werden. Es sei Konsens: Eine Krankenhausreform wird höchste Zeit. Ohne werden viele Kliniken nicht überleben, so der Minister.

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