Lauterbach: Wir machen einen Neustart für die Pflege

Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach hat am Dienstag, den 19. Dezember 2023, zusammen mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, und der Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, die vorläufigen Eckpunkte eines Gesetzes zur Reform der Pflegekompetenz vorgelegt.

19. Dezember 2023
Pressekonferenz mit Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt, Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, Präsidentin des Deutschen Pflegerats Christine Vogler
Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt, Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, Präsidentin des Deutschen Pflegerats Christine Vogler

Nach einem Treffen mit Spitzenvertretern von Pflege und Ärzteschaft erklärte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Pflege darf aktuell weniger als sie kann. Das ist ein riesiges Problem: So verlieren wir potentielle Pflegekräfte.“ Die Prämisse müsse aber lauten: Das hochqualifizierte Personal muss Spaß am Beruf haben und die Dinge dürfen, die es kann. „Dafür machen wir einen Neustart“, erklärte der Minister.

Wir wollen eine grundsätzliche Reform der Pflege auflegen. Wir wollen in allen Bereichen, in denen Pflege ausgebildet wird, die Kompetenzen deutlich erweitern. Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation sollen dann z. B. bestimmte pflegerische Leistungen, Hilfs- und Arzneimittel verschreiben können.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

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Kurzpapier: Vorläufige Eckpunkte Pflegekompetenzgesetz

Im Fachgespräch wurden mit allen Beteiligten erste vorläufige Eckpunkte festgelegt. Sie sollen als Diskussionsgrundlage für einen weiteren partizipativen Prozess mit allen Beteiligten dienen. Prof. Lauterbach betonte, dass sich Ärzte und Pflegekräfte gegenseitig in der Arbeit ergänzen müssten. Und das gehe nur, wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass das richtig ist und gut funktioniert.

In den nächsten Wochen soll aus den vorläufigen Eckpunkten ein Gesetzesentwurf entstehen.

Überblick der vorläufigen Eckpunkte:

  • Pflegekräfte sollen gemäß ihren Qualifikationen auch in der Versorgung mehr Kompetenzen bekommen.
  • In der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegefachkräfte perspektivisch auch Leistungen verordnen können (z.B. Wundversorgung, Salben, Katheter).
  • Auch bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit könnten die in der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte einbezogen werden.
  • Die Schaffung eines für Deutschland neuen Berufsbildes, das sich in anderen Ländern schon durchgesetzt hat: die Advanced Practice Nurse. Wer die Ausübung von Heilkunde in einem Masterstudium gelernt hat, soll sie auch eigenverantwortlich ausüben können, so z.B. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln oder womöglich von bestimmten Arzneimitteln.
  • Pflege braucht eine stärkere Stimme und mehr berufspolitische Kompetenzen.

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