Pharmastandort Deutschland: Neues Expertengremium nimmt Arbeit auf

Ein neues Fachgremium erarbeitet Vorschläge zur rechtskonformen Ausgestaltung der Standortklausel, um Investitionen und Beschäftigung am deutschen Pharmastandort zu fördern.

28. August 2026

Gemeinsam mit hochrangigen Vertretern von Selbstverwaltung, Gewerkschaften und pharmazeutischer Industrie haben Experten aus Rechtswissenschaft und klinischer Forschung ihre Arbeit aufgenommen, um im Rahmen der sogenannten „Standortklausel“ Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag zu erarbeiten. Hintergrund ist, dass pharmazeutische Unternehmen ab 1. Januar 2027 grundsätzlich auf patentgeschützte Arzneimittel einen Abschlag von insgesamt 15,5 % (bisheriger 7 % und zusätzlicher Herstellerrabatt in Höhe von 8,5 %) zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leisten müssen. So sieht es das am 10. Juli 2026 verabschiedete GKV-Beitrags­satzstabilisierungs­gesetz vor. Die Standortklausel soll bis 1. Januar 2027 eingeführt und damit zeitgleich mit wesentlichen Regelungen des GKV-Beitrags­satz­stabilisierungs­gesetzes in Kraft treten.

Darüber hinaus soll das Fachgremium Vorschläge für Maßnahmen erarbeiten, mit denen Anreize für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion von Arznei­mitteln in Deutschland verbessert werden können.

Mit der Einsetzung des Expertenkreises kommen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam einem entsprechenden Arbeits­auftrag aus dem parlamentarischen Verfahren zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung nach.

Die Ergebnisse sollen zum 30. September 2026 dem BMWE und BMG übergeben werden.

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