Transformationsfonds: Bundesamt für Soziale Sicherung bewilligt bereits erste Fördermittel

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat heute die ersten Fördermittel aus dem Transformationsfonds bewilligt - kurze Zeit, nachdem das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 15. April in Kraft getreten ist. Das ist ein wichtiger Schritt in der zügigen Umsetzung der Krankenhausreform.

17. April 2026

Die ersten Fördermittel aus dem Transformationsfonds unterstützen in Nordrhein-Westfalen ein Vorhaben, bei dem zwei Krankenhausstandorte eines Trägers zusammengeführt werden. Die Investitionskosten dafür betragen etwa 65 Millionen Euro, wovon exakt 45.360.017,87 Euro aus dem Transformationsfonds stammen werden.

Nach langen Diskussionen wird nun endlich konkret umgesetzt: Mit der ersten Bewilligung von Fördermitteln unmittelbar nach Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes ist der Startschuss für den dringend notwendigen Transformationsprozess gefallen. Wir brauchen eine Krankenhauslandschaft, die der heutigen Zeit gerecht wird: modern, bedarfsgerecht und im Sinne der Patientinnen und Patienten. Dafür investiert der Bund in den nächsten zehn Jahren 29 Milliarden Euro und übernimmt Verantwortung für eine verlässliche sowie flächendeckende Gesundheitsversorgung.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Mit dem Transformationsfonds kommt dem Bundesamt für Soziale Sicherung eine entscheidende Aufgabe bei der Umsetzung der Krankenhausreform zu. Indem wir heute bereits die ersten Fördermittel bewilligen konnten, setzen wir ganz konkret ein starkes Signal für die Modernisierung der Krankenhauslandschaft in Deutschland. Denn der Transformationsfonds ermöglicht es, notwendige Strukturveränderungen gezielt und nachhaltig umzusetzen. Mit dem in unserem Haus entwickelten elektronischen Portal haben wir die Voraussetzungen für eine einfache und schnelle Bewilligungspraxis geschaffen.

BAS-Präsident Markus Algermissen

Hintergrund

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 hat der Gesetzgeber eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung gestartet. Ziel der Reform, die mit dem KHAG weiterentwickelt wurde, ist es, die Qualität der Behandlung weiter zu verbessern, die medizinische Versorgung flächendeckend zu sichern, Abläufe effizienter zu gestalten und Bürokratie abzubauen. Für die Menschen in Deutschland bedeutet das eine verlässliche, moderne und besser abgestimmte Versorgung.

Um diese Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber beim BAS als wichtiges Förderinstrument den Transformationsfonds eingerichtet. Mit ihm fördern Bund und Länder ggf. mit Beteiligung der Krankenhausträger gezielt Projekte, die die Krankenhauslandschaft in Deutschland nachhaltig weiterentwickeln und an neue Anforderungen anpassen.

Insgesamt stehen von 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro bereit, um strukturverändernde Maßnahmen von Bund, Ländern und Krankenhausträgern zu fördern. Der Bund stellt nach den Neuregelungen durch das KHAG 29 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sich die Länder an den Kosten beteiligen - gegebenenfalls gemeinsam mit den Krankenhausträgern. In den Jahren 2026 bis 2029 beträgt der Eigenanteil mindestens 30 Prozent, von 2030 bis 2035 mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Länder haben erstmals zum 31. Dezember 2025 Förderanträge über das vom BAS eingerichtete elektronische Verwaltungsportal eingereicht. Insgesamt sind dort bereits 254 Anträge eingegangen. Statistiken zum Transformationsfonds finden Sie auf der Homepage des BAS.

Das Antragsverfahren im Transformationsfonds ist zweistufig organisiert: Zunächst melden Krankenhausträger ihre Vorhaben bei den zuständigen Landesministerien an. Die Länder wählen dann geeignete Projekte aus und stellen Förderanträge beim BAS. Nachdem es die Voraussetzungen geprüft hat, erlässt das BAS die entsprechenden Auszahlungsbescheide. Auf dieser Grundlage geben die Länder die Mittel an die Krankenhausträger weiter.

Die notwendigen Bundesmittel erhält das BAS Ende April 2026. Im Anschluss leitet das BAS die bewilligten Mittel zügig an das Land weiter, damit diese von dort an den Träger ausgezahlt werden können. Auch weitere Bescheide wird das BAS schnellstmöglich erteilen. Für die dafür notwendigen Klärungen steht das BAS im engen Austausch mit den Ländern.

Weitere Informationen

  • Krankenhausreform

    Ziel der Krankenhausreform ist es, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und flächendeckend eine hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Hier erhalten Sie einen Überblick.

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