Warken: DiGA als Baustein einer modernen Gesundheitsversorgung

Fünf Jahre nach ihrer Einführung sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Regelversorgung angekommen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont ihr wachsendes Potenzial für eine zukunftsfähige Patientenversorgung: „Das DiGA-System ist offen für Innovation! Wir werden dabei nicht stehen bleiben und auch in der Gesetzgebung weitere Impulse setzen."

15. Dezember 2025
BM Nina Warken beim Future DiGA Summit am 15.12.2025 in Berlin
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim Future DiGA Summit am 15.12.2025 in Berlin

Anlässlich der BMG-Veranstaltung „Future DiGA Summit – 5 Jahre digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)" in Berlin hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Entwicklung der DiGA gewürdigt: „Mit dem DiGA-Verfahren wurden ganz neue Möglichkeiten in die Versorgung gebracht. Digitale Produkte, die die Patientinnen und Patienten bei der Therapie und beim Umgang mit ihrer Erkrankung unterstützen." DiGA hätten sich in der Regelversorgung etabliert: Die wachsende Zahl zugelassener Anwendungen und Verschreibungen belege die steigende Akzeptanz bei Patienten und Leistungserbringerinnen. Besonders im Bereich der psychischen Gesundheit spielten DiGA bereits heute eine wichtige Rolle.

DiGA sind und werden niemals das alleinige Heilmittel sein, um die großen Herausforderungen im Gesundheitssystem zu beantworten, aber sie können hier ein wichtiger Baustein zur Lösung sein – wenn wir ihre Potenziale stringent weiterentwickeln und die Potenziale der technischen Entwicklung konsequent nutzen. Mit der Anbindung an die ePA ist bereits eine Voraussetzung geschaffen, digitale Therapieoptionen und ärztliche Behandlung in patientenzentrierten Versorgungsprozessen stärker zu verzahnen.
 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

International gilt der Fast-Track-Verfahren des BfArM für die Zulassung digitaler Gesundheitsanwendungen als Vorreiter. Deutschland steht zudem im Austausch mit anderen Staaten, unter anderem mit Frankreich, um gemeinsame Ziele wie ein einheitliches Verständnis von Evidenzanforderungen weiterzuentwickeln.

Was ist der DiGA Fast-Track?

Zulassungsvoraussetzung für eine DiGA ist ein erfolgreiches Prüfverfahren beim BfArM und die Aufnahme in ein Verzeichnis erstattungsfähiger Anwendungen. Das als Fast-Track angelegte Verfahren dauert maximal drei Monate und umfasst die Prüfung zentraler Produkteigenschaften (u. a. Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit) sowie den vom Hersteller vorzulegenden Nachweis positiver Versorgungseffekte.

Künftig sollen die Potenziale der DiGA für die Versorgung noch weiter ausgeschöpft werden. Gerade die Verknüpfung mit KI-Modellen bringt neue Entwicklungsmöglichkeiten. Auch sollen die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) weiter gestärkt werden und schneller ihren Weg in die Versorgung finden.

Wichtig bleiben dabei stets die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Das BMG tauscht sich dafür intensiv mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) aus.

Gleichzeitig sollen sich vermeidbare Aufwände bei der Anwendung von DiGA weiter reduzieren – wo es geht, soll Bürokratie abgebaut und die Nutzung erleichtert werden. „DiGA und DiPA gehören für uns zur Zukunft der Versorgung!", sagt Bundesgesundheitsministerin Warken.

Weitere Informationen

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

    Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist neben dem Anspruch der Versicherten auf Leistungen wie Hilfsmittel ein neuer Leistungsanspruch auf Versorgung mit DiGA eingeführt worden.

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