Warken: Prävention stärken, Versorgung verbessern, Finanzierung sichern

Anlässlich der gemeinsamen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Bedeutung von Prävention und einer nachhaltigen Finanzierung für die Pflegeversorgung in Deutschland betont.

11. Dezember 2025

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten am 11. Dezember 2025 Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und die Hamburger Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer die wichtigsten Ergebnisse der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ vor.

Wir sind angetreten, um die soziale Pflegeversicherung auf ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Fundament zu stellen. Dabei waren wir uns schnell einig, dass der Schlüssel zur Verringerung der Pflegebedürftigkeit von älter werdenden Menschen in der Stärkung von Prävention und Aufklärung liegt. Die Kernfrage bleibt jedoch die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung. Dazu halten wir an der Systematik des Teilleistungssystems fest, wollen die finanziellen Mittel aber zielgerichteter für nachweislich nutzbringende Leistungen einsetzen. Die heutigen Ergebnisse sind eine gute Grundlage, um im engen Austausch innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.

 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Video-Statement

Bundesgesundheitsministerin Warken zum „Zukunftspakt Pflege“

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Die wichtigsten Ergebnisse der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“

  • Prävention und Nachhaltigkeit in der Langzeitpflege: Regelmäßige Gesundheits-Check-ups zur Erkennung individueller Risikofaktoren für pflegerelevante Krankheiten werden durch eine Neuausrichtung der GKV-Leistungen auf spezifische präventive und rehabilitative Bedarfe Pflegebedürftiger ergänzt.
  • Aktiv und selbstständig bleiben – Pflegebedürftigkeit vermeiden: Mit gezielter fachlicher Begleitung, Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen und einem Notfallbudget für Randzeiten wird die häusliche Pflege nachhaltig unterstützt.
  • Kurze Wege in die Pflege – Zugänglichkeit erleichtern: Mit der Bündelung in einem Sachleistungs- und Entlastungsbudget sollen ambulante Leistungen für Pflegebedürftige flexibler und leichter zugänglich werden. Zugleich können Leistungsbeträge im Vergleich zu den bisherigen für ambulante Sach- und Geldleistungen verfügbaren Beträgen fokussiert werden.
  • Pflegeversorgung in der Fläche sicherstellen: Für eine bürgernahe pflegerische Versorgung in ländlichen Regionen sollen Pflegekassen und Kommunen mehr Möglichkeiten zur Trägerschaft von Pflegeeinrichtungen erhalten, wobei sie für eine gezielte Bereitstellung pflegerischer Angebote von vertraglichen Vorgaben abweichen dürfen.
  • Mehr Freiheit, weniger Vorgaben: Unter Vereinfachung und Abbau doppelter Vorgaben auf Bundes- und Landesebene sollen Kernbereiche wie Personaleinsatz und Qualitätssicherung nachhaltig entbürokratisiert werden, um die Arbeitsbedingungen von Pflegenden zu verbessern und die Attraktivität von Pflegeberufen zu erhöhen.
  • Mut zur Innovation: Mit einer unbürokratischen Förderung von Pflege-Innovationen, vor allem in den Bereichen Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz sollen die Effizienz von Arbeitsabläufen erhöht und die digitale Transformation vorangetrieben werden.
  • Nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung: An den Prinzipien des Teilleistungssystems und den Pflegestufen soll festgehalten werden. Um die Ausgabendynamik in der Pflegeversicherung zu bremsen, werden aber sowohl Möglichkeiten zur Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile als auch die Zugangswirkung bestehender Schwellenwerte in der Begutachtungssystematik geprüft.

Weiterer Fahrplan

  • Praxischeck mit den betroffenen Organisationen: Im Sinne einer frühen Beteiligung sollen noch vor der Gesetzgebung von Bund und Ländern mit den betroffenen Organisationen mit Blick auf die Praxis beraten werden
  • Abstimmung zu Finanzierungsfragen: Das Bundesministerium für Gesundheit wird nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen diesen im Februar mit den Ländern beraten.
  • Gesetzgebungsprozess: Anschließend wird das Bundesministerium für Gesundheit einen Entwurf eines Gesetzes für eine nachhaltige Pflegestruktur- und -finanzierungsreform erarbeiten
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