Institutionelle Forschungsförderung des BMG

Das BMG fördert in Form der sogenannten Bund-Länder-Förderung nach Artikel 91b Grundgesetz gemeinsam mit den Ländern institutionell folgende Forschungsinstitute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL):

Ferner fördert das BMG institutionell folgende Forschungseinrichtungen: 

Stand: 10. Juni 2024

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