Zuschüsse zur Wohnungsanpassung

Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Ziel solcher wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.

Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.180 Euro, also bis zu 16.720 Euro, betragen. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag anteilig auf die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner aufgeteilt. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zugute.

Was wird von der Pflegekasse bezuschusst?

Einen Zuschuss der Pflegekasse gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sein können, wie zum Beispiel Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Außerdem finanziell unterstützt werden der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, sowie der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.

Durchgerechnet

Wohnungsanpassung in einer Pflege-Wohngemeinschaft

Wohnen acht pflegebedürftige Personen zusammen in einer Wohngemeinschaft, würde jede Person ein Achtel des Gesamtbetrags von 16.720 Euro bekommen. Das wären 2.090 Euro pro pflegebedürftiger Person.

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung beträgt drei Wochen nach Antragseingang. Sie verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Leistungsentscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie dies der antragstellenden Person rechtzeitig schriftlich mitteilen und begründen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Damit ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen so lange wie möglich selbstbestimmt und sicher in ihrer vertrauten Umgebung leben können, fördert die KfW den altersgerechten und  barrierefreien Umbau von Wohnungen mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“. Private Eigentümer und Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können im Rahmen des Programms – unabhängig vom Alter – zinsvergünstigte Kredite ab 2,19 Prozent (Stand: 10. Juli 2025) bis zu einer Höhe von 50.000 Euro beantragen, um Barrieren in Wohngebäuden abzubauen und bauliche Maßnahmen zur Einbruchsicherung vorzunehmen.

Gefördert werden Maßnahmen in der Wohnung (zum Beispiel Abbau von Schwellen, Umbau von Sanitärräumen,  altersgerechte Assistenzsysteme), Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen durch Rampen oder Aufzüge/Treppenlifte sowie barriere reduzierende Maßnahmen bei Wegen zum Gebäude oder auf dem Grundstück (zum Beispiel Stellplätze). Förderfähig ist auch die Umgestaltung bestehender Gemeinschaftsräume oder die Schaffung von Gemeinschaftsräumen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Die geförderten Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen des 
Programms entsprechen.

Eigentümerinnen und Eigentümern wie auch Mieterinnen und Mietern steht unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Alter ab 2026 voraussichtlich wieder die Möglichkeit zur Verfügung, einen Investitionszuschuss aus Mitteln des Bundes zur Beseitigung oder Verringerung von Barrieren zu beantragen.

Weitere Informationen

  • Alternative Wohnformen

    Hier finden Sie Informationen zu Pflege-Wohngemeinschaften, Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für neu gegründete ambulant betreute Wohngruppe

  • Leistungen der Pflegeversicherung

    Hier finden Sie alle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

  • Online-Ratgeber-Pflege

    Welche Leistungen gibt es für die ambulante Pflege? Wer sichert die Qualität in Pflegeheimen? Was sind Senioren-Wohngemeinschaften? Und wie werden pflegende Angehörige entlastet? Antworten finden Sie hier.

Stand: 18. März 2026

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