Warken: „Wir brauchen mehr Steuerung im Gesundheitssystem.“
Mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland spricht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken über das gerade beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – darunter die Neuregelungen für die psychotherapeutische Versorgung: „Wir müssen uns die Fakten anschauen: Die Zahl der Therapeuten hat sich in den vergangenen zehn Jahren um über 50 Prozent erhöht, die Ausgaben verdoppelt. Dennoch sind Wartezeiten ein Problem. Auch hier brauchen wir eine bessere Steuerung.“
Redaktionsnetzwerk Deutschland: Frau Ministerin, die Ärzteschaft hat nach der Verabschiedung Ihres Sparpakets von einem „bitteren Tag“ für die Patientinnen und Patienten gesprochen und von einem „inhaltlich wie handwerklich katastrophal schlechtem Gesetz“. Trifft Sie das?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Ich kann einen gewissen Unmut sogar nachvollziehen. Schließlich wird unter anderem der Anstieg der Vergütungen gedeckelt. Allerdings ist der Grundgedanke des Gesetzes plausibel, dass die Krankenversicherung nur das ausgeben kann, was sie auch einnimmt. Schwierig finde ich hingegen, bei den Patientinnen und Patienten Ängste zu schüren, denn jeder hat eine Verantwortung für die Stabilität des Systems und profitiert am Ende auch davon. Mit Ausgaben von rund einer Milliarde Euro pro Tag muss eine verlässliche Versorgung zu finanzieren sein.
Es könnte aber durchaus zu längeren Wartezeiten kommen, oder?
Wir schaffen Zusatzvergütungen ab, die nachweisbar keine schnelleren Termine gebracht haben, obwohl sie genau dafür eingeführt worden waren. Wir brauchen mehr Steuerung im Gesundheitssystem: Mit dem geplanten Primärversorgungssystem und der schon vom Kabinett beschlossenen Reform der Notfallversorgung sorgen wir dafür, dass die Menschen je nach medizinischer Dringlichkeit optimal und in einer angemessenen Zeit versorgt werden.
Wann kommt Ihr Vorschlag für eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten?
Den Diskussionsentwurf werde ich Ende des Sommers vorlegen. In dieser Woche hat das Kabinett mit dem Digitalgesetz schon wichtige Grundlagen dafür beschlossen: Bis 2029 wird die elektronische Überweisung schrittweise eingeführt. Zudem bereiten wir das elektronische Ersteinschätzungsverfahren vor, das dann gleichberechtigt neben dem Hausarzt und der telefonischen Einschätzung als erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten genutzt werden kann.
Zurück zum Sparpaket: Die Psychotherapeuten kritisieren die Kürzungen als „Todesstoß“ für die psychotherapeutische Versorgung. Was antworten Sie?
Wir haben Regelungen getroffen, dass laufende Therapien nicht abrupt beendet werden oder schwer erkrankte Menschen ihre Behandlung verlieren. Aber auch hier müssen wir uns die Fakten anschauen: Die Zahl der Therapeuten hat sich in den vergangenen zehn Jahren um über 50 Prozent erhöht, die Ausgaben verdoppelt. Dennoch sind Wartezeiten ein Problem. Auch hier brauchen wir eine bessere Steuerung. Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir uns anschauen, wie das gelingen kann.
Die Krankenhäuser hatten vor der Verabschiedung des Sparpakets gedroht, sie müssten 140.000 Beschäftigte entlassen. Ist das der Grund dafür, dass Sie in letzter Minute noch 550 Millionen Euro rausgerückt haben?
Das ist ein politischer Kompromiss mit den Ländern, die insbesondere Sorge vor einer Überlastung ihrer Kommunen haben. Es geht jedoch nicht darum, ineffiziente Strukturen zu zementieren. Was nicht stimmt, ist die Kritik, dass Tarifsteigerungen von Pflegekräften nicht mehr möglich sind. Hier wird ein falsches Bild gezeichnet.
Die SPD kritisiert die fehlende Gegenfinanzierung. Nun wachse das Risiko, dass trotz des Sparpakets die Beiträge erhöht werden müssten. Ist die Sorge berechtigt?
Ich darf daran erinnern, dass insbesondere SPD-geführte Länder mehr Geld gefordert hatten und diesem Kompromiss die Zustimmung verweigert haben. Und nein, es bleibt bei der Zusage, dass die Beiträge in den kommenden Jahren stabil bleiben. Für die Mehrausgaben werde ich einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung vorlegen und ihn mit den Fraktionen besprechen. Für mich ist klar: keine Mehrbelastung der Versicherten und der Arbeitgeber.
Die geplante Zuckerabgabe soll nun doch eine Steuer werden und damit in den allgemeinen Haushalt fließen. Warum haben Sie die Einnahmen aus der Hand gegeben?
Im Sparpaket ist festgelegt, dass die Krankenversicherung im Gegenzug mehr Steuermittel erhält. Die 650 Millionen Euro, die die Steuer auf zuckergesüßte Getränke im kommenden Jahr einbringen soll, kommen also den Versicherten zugute. Die Details werden wir zusammen mit dem Finanzministerium vereinbaren und uns dabei nach den Expertenvorschlägen der von mir eingesetzten Finanzkommission Gesundheit richten.
Debatten gab es um den Plan der Koalition, die Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Letzteres fällt in Ihr Ressort. Wie geht es hier weiter?
Es ist vereinbart, dass zwar die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden soll, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. Niemand muss bei Krankheit zwingend in die Arztpraxis. Wir haben im Koalitionsvertrag aber auch vereinbart, die Online-Krankschreibung durch obskure Plattformen im Netz auszuschließen. Wir werden bald konkrete Vorschläge vorlegen, um eine Krankschreibung per Online-Fragebogen ohne Arztkontakt zu unterbinden. Damit wird diesem Missbrauch endlich ein Riegel vorgeschoben.