Kommission legt Anforderungen für ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien vor

11. Juni 2019

Ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien ist aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich. Das ist das Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten (siehe Downloads unten) und einer Fachkommission, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang April einberufen hat und fachlich von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld begleitet wird.

Jörg Litwinschuh-Barthel spricht bei der Vorstellung der Anforderung für ein wirksames Verbot von Konversionstherapien mit Übergabe der Gutachtachten


Jörg Litwinschuh-Barthel
, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld: „Die heute vorgestellten Gutachten zeigen eindrucksvoll, dass sog. ´Konversionstherapien´ verboten gehören. Prof. Martin Burgi hat dafür den verfassungsrechtlichen Weg aufgezeigt. Prof. Peer Briken belegt, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen nicht durch sog. ´Konversionstherapie´ veränderbar ist.“

Die Kommission besteht aus 46 Vertretern aus Politik und Wissenschaft. In zwei ganztägigen Workshops, die im Mai und Juni stattgefunden haben, wurden medizinische, juristische, gesellschaftspolitische sowie religiös-weltanschauliche Aspekte eines möglichen gesetzlichen Verbots umfassend erörtert.

Beispiele für Therapien

Der Handlungsbedarf wurde auch durch die Betroffenen von sog. Konversionstherapien sehr deutlich, die in der Kommission ihre Leidensgeschichten beschrieben und damit auch die negativen Folgen solcher Angebote deutlich gemacht haben.

Im Verlauf einer allgemeinen Psychotherapie wurde bei einer Betroffenen erst nach einem Jahr die Veränderung ihrer Homosexualität zum „Therapieziel“. Dies geschah für die Betroffene völlig unerwartet. Die Maßnahmen der „Therapeutin“ umfassten u.a. eine Lichttherapie und indoktrinierende Gespräche. Die Therapie wurde beendet als auch eine Elektroschockbehandlung vorgeschlagen wurde.

Ein weiterer Betroffener wurde in seinem religiösen Umfeld wegen Homosexualität diskriminiert und suchte deshalb nach Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Er geriet dabei an verschiedene Anbieter, die versteckt sogenannte „Konversionsverfahren” zur Behandlung von Homosexualität anboten. In Folge dieser Therapien brach er sämtliche Sozialkontakte zu homosexuellen Menschen ab. Die so hervorgerufene Isolation führte schließlich zum Therapieabbruch.

Ergebnisse der wissenschaftlichen Gutachten

Professor Dr. med. medicinae Peer Briken spricht bei der Vorstellung der Anforderung für ein wirksames Verbot von Konversionstherapien mit Übergabe der Gutachtachten

Professor Dr. med. Peer Briken (UKE Hamburg) stellt in seinem Kurzgutachten fest, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher keiner Behandlung bedürfe. Außerdem sei die Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung von außen wissenschaftlich betrachtet höchst unwahrscheinlich. Viel mehr gäbe es eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher „Therapien“. Deshalb sollten sie aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht keine Anwendung finden.

Professor Dr. jur. Martin Burgi spricht bei der Vorstellung der Anforderung für ein wirksames Verbot von Konversionstherapien mit Übergabe der Gutachtachten

Das Kurzgutachten von Professor Dr. iur. Martin Burgi (LMU München) zeigt auf, dass Verbotsregelungen verfassungsrechtlich möglich seien. Dies gelte teilweise auch für eine Verankerung des Verbots im Strafrecht. Gesetzliche Verbote müssten dabei unterscheiden, an wen sich das Verbot jeweils richte und wen es schützen solle.

Einen Abschlussbericht der Bestandsaufnahme hat das Bundesministerium der Gesundheit gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld Anfang September veröffentlicht.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.