Kabinett beschließt Entwurf des PTA-Reformgesetzes

Spahn: „Wir stärken den PTA-Beruf und sorgen für eine zeitgemäße Ausbildung.“

28. August 2019

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) beschlossen.

Dieses Gesetzesvorhaben ist Teil der Strategie des BMG, die Ausbildungen der Gesundheitsberufe an heutige Anforderungen in der Berufspraxis anzupassen und sie insgesamt zu modernisieren. Mit der Reform soll das Interesse an dem Beruf der PTA für die Zukunft gesichert und einem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegengewirkt werden.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs:

  • Das bisherige Berufsgesetz wird durch ein modernes Berufsgesetz ersetzt. Insbesondere werden Regelungen zum Berufsbild, zum Ausbildungszugang und zur Struktur der Ausbildung, zu den Mindestanforderungen an die Schulen sowie zum Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung getroffen. Zudem werden auch die Begrifflichkeiten an zeitgemäße Formulierungen angepasst.

  • Das Berufsbild und die Ausbildung der PTA werden an geänderte Anforderungen im Apothekenalltag angepasst. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Information der Patientinnen und Patienten gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird entsprechend geändert. Die Vermittlung der pharmazeutisch technologischen Kompetenz muss dabei gewährleistet bleiben.

  • Die Ausbildung dauert weiterhin zweieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

  • Während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke sollen die Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten. Dies wird im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt. Die Schulgeld-Frage soll entsprechend dem Koalitionsvertrag in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.

  • In der Apothekenbetriebsordnung wird geregelt, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übertragen werden können. Eine Vertretung der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters ist weiterhin nicht vorgesehen.

  • Vor Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnene PTA-Ausbildungen werden nach bisherigen Vorschriften weitergeführt und abgeschlossen.

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