Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Moderne Ausbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – Verbesserte Versorgung für psychisch kranke Menschen“

Bundestag entscheidet über Reform der Psychotherapeutenausbildung

26. September 2019

Wer Psychotherapeutin oder Psychotherapeut werden möchte, dem wird künftig an den Universitäten ein „Direktstudium“ zur Verfügung stehen. Denn in Zukunft wird die Approbation zum Psychotherapeuten im Anschluss an ein 5-jähriges Universitätsstudium erteilt werden. Über die Neuordnung der Psychotherapeutenausbildung entscheidet heute der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung. Das Gesetz enthält über die Regelungen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hinaus auch Regelungen zur unmittelbaren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir sorgen für eine moderne und attraktive Psychotherapeutenausbildung. Das ist gut – für Therapeuten und Patienten gleichermaßen. Zudem schaffen wir ein maßgeschneidertes Behandlungsangebot für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie werden künftig schneller und besser versorgt. Und wir setzen Anreize, damit mehr Psychotherapeuten als heute neue Patienten aufnehmen. Psychisch kranke Menschen dürfen keine Schwierigkeiten haben, Hilfe zu finden.“

Wesentliche Regelungen zur neuen Psychotherapeutenausbildung:

  • Psychotherapie soll ein eigenständiges universitäres Studienfach werden.

  • Das Studium gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium. Als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation schließt sich die staatliche psychotherapeutische Prüfung an.

  • Bei bestandener Prüfung wird die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) erteilt.

  •  Die neue Berufsbezeichnung lautet „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“.

  • Der neue Studiengang soll zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten werden.

  • An das Studium schließt sich eine nach Landesrecht zu organisierende Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen an.

  • Ein fester Anteil der Vergütung, die die Krankenkassen für die künftigen Psychotherapeuten in Weiterbildung („PiWs“) erbrachten ambulanten Krankenbehandlungen an die Weiterbildungsstätten zahlen, ist an diese weiterzugeben. Die gleiche Regelung gilt für angehende Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung noch nach dem bisherigen System angefangen haben („PiAs“)

  • Mit der neuen Aus- und Weiterbildungsstruktur werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die künftigen PiWs im Krankenhaus beschäftigt und entsprechend entlohnt werden.

  • In psychiatrischen klinischen Einrichtungen erhalten PiAs künftig eine Mindestvergütung von 1.000 Euro monatlich während der praktischen Tätigkeit (Vollzeit). Die Mindestvergütung wird durch die Kranken­kassen refinanziert. Für „PiAs“ gab es bisher keine Vergütungsregelungen.

  • Mit Abschluss der Weiterbildung sind die Psychotherapeuten berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und einen Antrag auf Zulassung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.

  • Mit Abschluss der Weiterbildung sind die Psychotherapeuten berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu bewerben.

Verbesserungen der psychotherapeutischen Versorgung:

  • Für psychisch schwerkranke Menschen wird ein neues Versorgungsangebot geschaffen. Dazu sollen sich die an der Versorgung mitwirkenden Berufsgruppen, wie Psychotherapeuten, Psychiater, Hausärzte sowie weitere ggf. erforderliche Versorgungsbereiche, wie z.B. Soziotherapie, Ergotherapie oder häusliche Krankenpflege, miteinander vernetzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird die Einzelheiten in einer eigenständigen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2020 festlegen.

  • Der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung soll erleichtert werden: Probatorische Sitzungen niedergelassener Psychotherapeuten sollen bereits frühzeitig in den Räumen des Krankenhauses stattfinden können.

  • Für die Teilnahme an Gruppentherapien wird künftig kein Gutachten mehr nötig sein. Dadurch wird der Zugang erleichtert.

  • Um Psychotherapeuten, die ihren vollen Versorgungsauftrag erfüllen, einen Anreiz zu geben, mehr Therapieplätze anzubieten, wird ein Vergütungszuschlag eingeführt.

Zudem werden die Krankenversicherungen (GKV und PKV) verpflichtet, einen Beitrag zur Finanzierung der ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen zu leisten.

Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen zur neuen Psychotherapeutenausbildung, einschließlich der begleitenden Regelungen im SGB V, sollen am 1. September 2020 in Kraft treten. Weitere Vorschriften, wie zum Beispiel die Ermächtigungsgrundlage für die noch zu entwickelnde Approbationsordnung, treten teilweise vorzeitig am Tag nach Verkündung oder zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.