Gemeinsamer Krisenstab BMI/BMG fällt weitere Beschlüsse
Absage aller Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern
Der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, hat in seiner fünften Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
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Der Krisenstab empfiehlt die Absage aller öffentlichen und privaten Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmern. Bei allen Veranstaltungen bis 1.000 erwarteten Teilnehmern soll gemeinsam mit der zuständigen Gesundheitsbehörde eine Risikoabschätzung auf Grundlage der Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) getroffen werden.
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Die Bundespolizei wird ihre Kontrollen insbesondere an den Südgrenzen noch einmal intensivieren.
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Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Italien ab.
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Der Krisenstab stellt die Dringlichkeit der Beschaffung von intensivmedizinischen Kapazitäten fest. Das BMG beschafft diese zentral.
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Um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Länder aufgefordert, eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit gem. § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz zu erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird vorbereitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Länder zudem gebeten, um Lieferengpässe zu vermeiden, die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zunächst bis zum 5. April 2020 auszusetzen.
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Der Krisenstab empfiehlt, ab 16. März 2020 bis auf Weiteres Besuchergruppen einheitlich für alle Ressorts und deren nachgeordnete Behörden abzusagen. Damit sollen mögliche Infektionsrisiken für die Kernfunktionen der Bundesregierung vermindert werden. Die gleiche Regelung hat auch der Bundestag für den Reichstag beschlossen.
Der Krisenstab trifft sich zu seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung am Donnerstag, 12.03.2020.