Bundesregierung startet Förderung der Produktion von Antigentests

Unternehmen können ab sofort Anträge zur Förderung von Produktionsanlagen in Deutschland stellen

16. Dezember 2020

Heute tritt die Richtlinie zur Bundesförderung von Produktionsanlagen für Point-of-Care-Antigentests in Kraft, die gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, in Deutschland eigene, wettbewerbsfähige Produktionskapazitäten für PoC-Antigentest nachhaltig aufzubauen. Unternehmen, die in Produktionskapazitäten für geeignete PoC-Antigentests investieren, können ab heute Unterstützung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Pandemie hat gezeigt, dass wir uns gerade bei sensiblen Produkten in Deutschland und Europa unabhängiger von Importen machen müssen. Das gilt auch für Testausstattungen. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir daher Investitionen, um wettbewerbsfähige Produktionen von Antigentests in Deutschland aufzubauen. So tragen wir zur erfolgreichen Bekämpfung der Corona-Pandemie bei, sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland und sind in Zukunft besser gewappnet und unabhängiger von Lieferketten.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Bei Schnelltests muss sich das deutsche Gesundheitswesen auf den heimischen Markt verlassen können. Deshalb fördern wir den weiteren Aufbau der inländischen Produktion. So ist die Qualität der Tests gesichert. Und wir werden unabhängiger von asiatischen Zulieferern.“

Gefördert werden Unternehmen, die seit dem 11. November 2020 in neue Produktionsanlagen oder in die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen in Deutschland investieren bzw. investiert haben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich technologieoffen, um Raum und Anreiz für die Entwicklung auch innovativer (Test-) Produkte zu geben. Die Unternehmen sollen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erhalten. Unternehmen, die nachweislich mindestens 70 Prozent der zur Produktion not­wendigen Vorprodukte, Anlagenteile und Komponenten innerhalb von Deutschland oder der Europäischen Union beziehen, erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten.

Die Förderung ist auf maximal 30 Millionen Euro je Antragsteller begrenzt. Für die Förderung stehen insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die geförderten Anlagen sind bis spätestens 31. Dezember 2021 in Betrieb zu nehmen und bis mindestens 30. Juni 2022 zweckentsprechend zu betreiben. Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

Die Förderrichtlinie haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gemeinsam erarbeitet.

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