Beirat diskutiert und verabschiedet Analyse von Prof. Augurzky und Prof. Busse zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zu Ausgleichszahlungen in der Corona-Krise

Gute Patientenversorgung auch in der Corona-Pandemie stets gewährleistet, Instrument der Freihaltepauschale zur Sicherung der Krankenhäuser wirksam

30. April 2021

Die Analyse der Leistungsdaten aller deutschen Krankenhäuser zeigt, dass trotz der Aufforderung der Bundesregierung im Frühjahr 2020, planbare Leistungen zu verschieben, die stationäre Versorgung in Deutschland im ersten Pandemiejahr 2020 flächendeckend gewährleistet werden konnte. Nach einem Rückgang der Krankenhausfälle im Frühjahr um ca. 30 Prozent, wurden auf Jahressicht im Bereich der allgemeinen Krankenhäuser 13 Prozent und im Bereich der psychiatrischen Kliniken 11 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr versorgt. Im Jahresdurchschnitt waren vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt.

Im Jahr 2020 hat der Bund 10,2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, um ausreichende Kapazitäten für die Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten zu gewährleisten. Damit wurden gemäß Gutachten für die Krankenhäuser Erlösverluste vermieden. Darüber hinaus zeigt die Analyse deutlich, dass die durch den Beirat im Frühsommer empfohlene Anpassung, die Freihaltepauschale nach der Krankheitsschwere und der Verweildauer der Patientinnen und Patienten und damit orientiert an den durchschnittlichen DRG-Erlösen pro Behandlungstag zu differenzieren, die Zielgenauigkeit der Maßnahme verbessert hat.

Das Wirkprinzip weg von der pauschalen hin zur differenzierten Unterstützung von Krankenhäusern ist auch Grundlage für die angepassten Ausgleichszahlungen, die mit Beginn der zweiten Welle eingeführt wurden. Dabei stehen Krankenhäuser, die in besonderem Maße für die Sicherstellung der intensivmedizinischen Versorgung der Bevölkerung und der Behandlung von COVID-19 geeignet sind, im Mittelpunkt der Unterstützung. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass die Ausgleichszahlungen Ende kommenden Monats auslaufen. Der Beirat hält es für notwendig, dass die Ausgleichszahlungen über den 31. Mai 2021 hinaus verlängert werden.

Stationäre Erlöse der Krankenhäuser gestiegen

Die ausschließlich stationären Erlöse der allgemeinen Krankenhäuser sind durchschnittlich um 3,7 Prozent und die der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken durchschnittlich um 10,6 Prozent gestiegen, wobei die geleisteten Ausgleichszahlungen des Bundes hierfür maßgebend gewesen sind. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass trotz des Rückgangs an Fallzahlen die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen für alle durch die Kliniken erbrachten Leistungen um 1,7 Prozent gestiegen sind.

Einschränkend muss betont werden, dass den Wissenschaftlern weder Daten zur Kostenentwicklung der Krankenhäuser noch zu Ursachen des Ausgabeanstiegs der Krankenkassen vorlagen.

Umfassende Analyse zum Rückgang bestimmter Fallgruppen

Für die weitere Diskussion zu den Auswirkungen der Corona-Krise legen die Autoren detaillierte medizinische Analysen vor. Demnach sind über alle Diagnosegruppen die Rückgänge bei den „dringenden“ Fällen wesentlich weniger ausgeprägt als bei den „weniger dringenden“ oder „vermeidbaren“. Insbesondere bei den ambulant-sensitiven Fällen zeigt sich ein bleibender Rückgang. Die Autoren schließen daraus, dass das Inanspruchnahmeverhalten der Patientinnen und Patienten für den Rückgang der Behandlungsfälle eine deutlich größere Rolle gespielt hat als die aktive Absage von Behandlungen durch die Krankenhäuser. In der Folge wurden weniger Bettenkapazitäten (67 Prozent) in Anspruch genommen. Die damit im Zusammenhang stehenden langfristigen Auswirkungen im Hinblick auf den Rückgang bestimmter Leistungsspektren seien nicht absehbar.

Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat. Darüber hinaus haben sie die Hoffnung, dass die Expertise des Gremiums weiterhin genutzt wird, und auch im Jahr 2021 die Auswirkungen der Pandemie auf die Krankenhäuser transparent betrachtet werden.

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