Anwerbung von Pflegekräften – Bundesregierung unterzeichnet Absichtserklärung mit Indien

Im Rahmen des Treffens von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem indischen Premierminister Narendra Modi wurde eine Absichtserklärung für die Anwerbung indischer Pflegekräfte in Deutschland unterzeichnet.

12. Januar 2026

Beim Besuch des Bundeskanzlers in Indien verständigten sich beide Länder abschließend auf gemeinsame Standards für die Anwerbung von Pflegekräften. Die Absichtserklärung wurde zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem indischen Gesundheitsministerium verhandelt.

Mit der Absichtserklärung mit Indien konnten wir uns dem bevölkerungsreichsten Land der Welt auf gemeinsame Empfehlungen zur Fachkräftesicherung von qualifizierten Pflegekräften aus Drittstaaten einigen. Durch die angestrebte Etablierung gemeinsamer Standards bei der Ausbildung in Indien können langwierige und bürokratische Anerkennungsverfahren in Zukunft vermieden und gut ausgebildete Fachkräfte schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. Das stärkt die Fachkräftesicherung bei uns und fördert gleichzeitig die Ausbildung vor Ort. Zugleich stärken wir dadurch die bilateralen Beziehungen zu unserem Partner Indien.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

In der Absichtserklärung vereinbaren beide Seiten, dass sie die internationalen Standards zur Anwerbung von Pflegefachpersonen fördern, wie sie zum Beispiel das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ vorgibt. Dieses legt etwa fest, dass die Anwerbeverfahren ausländischer Pflegefachpersonen nachhaltig, transparent und für die Bewerber unentgeltlich erfolgen müssen. Zudem verständigten sich Indien und Deutschland auf die Etablierung sogenannter Global Skills Partnerships (GSP). Dabei werden angehende Pflegefachkräfte gemäß deutscher und indischer Anforderungsprofile ausgebildet. Als Basis hierfür dienen bilaterale Absprachen.

Hintergrund

Global Skills Partnership (GSP)

Mit den GSP des BMG soll im jeweiligen Herkunftsland eine pflegefachliche Ausbildung etabliert werden, die sowohl den Ausbildungsanforderungen des jeweiligen Herkunftslandes als auch den Ausbildungsanforderungen zur Pflegefachkraft in Deutschland entspricht. Dazu werden die Curricula durch eine deutsche Universitätsklinik oder Pflegeeinrichtung und eine ausländische Bildungseinrichtung unter Zuhilfenahme der Mustergutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) gemeinsam überarbeitet und um spezifisch deutsche Inhalte der Ausbildung (vorwiegend im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitpflege) ergänzt.

Während ihrer Ausbildung erhalten die Pflegekräfte zusätzlich regulären und fachsprachlichen Deutschunterricht bis zum international anerkannten Niveau B2 sowie interkulturelle Trainings, die sie auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vorbereiten. Damit entfallen auch langwierige Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation aus Drittstaaten. Für die Auszubildenden fallen dabei keine zusätzlichen Kosten an.

Es werden keine fertig ausgebildeten Pflegefachkräfte abgeworben. Stattdessen setzen GSP bei der Ausbildung an und tragen dazu bei, die Ausbildungskapazitäten zu steigern, so dass insgesamt mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden, die dem Gesundheitssystem zur Verfügung stehen. GSP befördern den Wissenstransfer und tragen zur gezielten Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung in den Partnerländern bei. Durch die Integration entsprechender Ausbildungsinhalte in die heimischen Curricula, profitieren die Partnerländer v.a. von der langjährigen Expertise Deutschlands im Bereich der ambulanten und stationären Langzeitversorgung von (multimorbiden) Personen mit Pflegebedarf.

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