Bundesregierung stützt Sozialversicherungen
Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, sowohl die gesetzliche Kranken- wie auch die soziale Pflegeversicherung jeweils mit Milliardendarlehen aus dem Bundeshaushalt zu unterstützen. Außerdem werden die Kosten für die notwendige Umstrukturierung der Krankenhausversorgung aus dem Sondervermögen bezahlt. Beide Entscheidungen folgen dem gemeinsamen Ziel der Bundesregierung, die Beitragssätze in den beiden Sozialversicherungen stabil zu halten und weder die Wirtschaft noch die Verbraucher zusätzlich zu belasten. Auch wenn die Darlehen in der bislang zugesagten Höhe voraussichtlich nicht ausreichen, um Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden, ist dies ein wichtiger Schritt, die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren.
Trotz einer angespannten Haushaltslage ist es der Bundesregierung gelungen, sich auf einen Haushaltsentwurf zu einigen. Das zeigt die Handlungsfähigkeit der Koalition in schwierigen Zeiten. Trotzdem ist uns bewusst, dass dieser Haushaltsentwurf nicht das letzte Wort sein kann. Ich setze dabei aufs parlamentarische Verfahren. Ich bin mir mit dem Bundesfinanzminister einig, dass wir Beitragserhöhungen verhindern müssen, um den Wirtschaftsaufschwung nicht zu gefährden. Mit den zugesagten Darlehen für die GKV und SPV wird das kaum gelingen. Außerdem werden mit Darlehen die Probleme von GKV und SPV nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Deshalb begleiten wir die aktuellen Nothilfen mit Strukturreformen. Zwei Kommissionen werden schnell Ergebnisse vorlegen müssen, um mittel- und langfristige Lösungen zu finden.
Die Haushaltseckpunkte im Einzelnen
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Durch zwei neue Darlehen und die spätere Rückzahlung eines alten Darlehens wird die GKV übergangsweise um 5,6 Mrd. Euro entlastet. Die Darlehen sind ab 2029 schrittweise zurückzuzahlen.
- Mit der Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität wird die GKV über 10 Jahre von jährlich 2,5 Mrd. Euro sonst zusätzlichen Kosten entlastet.
- Zudem werden die Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser aus den Jahren 2022 und 2023 durch einen aus Bundesmitteln zu finanzierenden Rechnungszuschlag für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Diese Mittel entlasten allerdings nicht die GKV, sondern die Krankenhäuser.
- Durch die Darlehen kann die Finanzierungslücke in der GKV in 2026 erheblich reduziert, aber nicht geschlossen werden. Die zugesagten Darlehen werden somit nicht ausreichen, um im kommenden Jahr Beitragssatzsteigerungen zu verhindern. Ursächlich ist eine extrem hohe Ausgabendynamik. Nach derzeitiger Einschätzung dürfte die verbleibende Finanzierungslücke bei etwa 4 Mrd. Euro liegen.
Soziale Pflegeversicherung (SPV)
- Um die Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, leistet der Bund in den Jahren 2025 und 2026 zwei nicht zu verzinsende Darlehen. 2025 werden 0,5 Mrd. Euro an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung und 2026 weitere 1,5 Mrd. Euro überwiesen. Beide Darlehen sind ab 2029 über einen Zeitraum von fünf Jahren an den Bund zurückzuzahlen.
- Für 2025 kann damit voraussichtlich die Finanzlage der Pflegeversicherung stabilisiert werden. Für 2026 sind zusätzliche Finanzierungselemente notwendig, um die Beitragssätze konstant zu halten. Auch hier fehlen mindestens weitere 2 Mrd. Euro, um das zu erwartende Defizit zu decken.