Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung verabschiedet, dessen Entwurf Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.
In einer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen und klaren beruflichen Perspektiven, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Die Ausbildung eröffnet neue Karrierewege in der Pflege. Gemeinsam wollen wir so mehr Menschen für diesen Beruf begeistern.
Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Bundestag heute in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden hat und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trägt. Die Sicherung guter Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Das Pflegefachassistenzgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die neue Ausbildung ist modern, vergütet und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Sie steht dabei auch Menschen ohne Schulabschluss offen. Das schafft Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotentiale.
Die wichtigsten Regelungen
- Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
- Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
- Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
- Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
- Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
- Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
- Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.
Weitere Informationen
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Pflegefachassistenzeinführungsgesetz - Bundestag.de
Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf beim Pflegefachassistenzeinführungsgesetz können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.