Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2026

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres mit rund 7,1 Prozent deutlich stärker als die Beitragseinnahmen mit rund 4,1 Prozent gestiegen.

04. September 2026

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Anlage: Finanzielle Entwicklung in der GKV im 1. Halbjahr 2026

Zwar haben die 93 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr 2026 einen Überschuss in Höhe von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Dieser Überschuss ist jedoch Ergebnis der Beitragssatzanhebungen zum Jahresbeginn und dient vorrangig der Auffüllung der Finanzreserven auf das gesetzliche Mindestniveau. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Halbjahresende rund 7,5 Milliarden Euro. Dies entspricht gut 0,2 Monatsausgaben und liegt damit – im Durchschnitt über alle Krankenassen – wieder auf Höhe der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Die Finanzergebnisse der Krankenkassen für das erste Halbjahr 2026 geben keinen Anlass zur Entwarnung. Die Ausgabendynamik übersteigt weiterhin die Zuwächse bei den Einnahmen deutlich. Diese Entwicklung muss gestoppt werden, um die Beitragssatzspirale zu brechen. Mitte Juli hat die Regierungskoalition im Bundestag daher das Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Situation der GKV ab dem kommenden Jahr durch ein ausgewogenes Reformpaket stabilisiert werden soll. Kern der Reform ist, dass wir die Ausgaben wieder an die Einnahmen koppeln und Doppel- sowie Zusatzvergütungen ohne klaren Nutzen streichen. Mit einem Einsparvolumen von rund 19 Mrd. Euro soll das Gesetz den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr bei 2,9 Prozent stabil halten. Parallel arbeiten wir mit umfassenden Strukturreformen wie der Notfallreform und der Einführung eines Primärversorgungssystems daran, unser Gesundheitssystem langfristig effizienter und stärker bedarfsgerecht zu gestalten.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 188,9 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 186,3 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einer nahezu gleichbleibenden Anzahl von Versicherten einen Zuwachs von 7,1 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende Juni 3,13 Prozent und lag damit oberhalb des Ende Oktober 2025 für das Jahr 2026 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent. Ursächlich hierfür ist, dass viele Krankenkassen gezwungen sind, einen höheren Zusatzbeitragssatz zu erheben, als zur Deckung der laufenden Ausgaben nötig ist, um so ihre in den Jahren 2024 und 2025 stark gesunkenen Finanzreserven aufzufüllen.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2026 über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 ein Defizit von 5,9 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich: So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Die Krankenkassen verzeichneten im 1. Halbjahr 2026 einen weiterhin dynamischen Anstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 7,1 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 7,4 Prozent und damit etwas weniger stark als im Vorjahr (+7,7 Prozent). Die Zuwächse liegen weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Zudem liegt das Ausgabenwachstum wie auch schon 2025 und 2024 deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen. Die Verwaltungskosten stagnierten nahezu auf dem Vorjahresniveau (+0,6 Prozent). In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen im 1. Halbjahr um 12,2 Milliarden Euro, und die Verwaltungskosten blieben weitestgehend unverändert.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im 1. Halbjahr um 9,3 Prozent bzw. 5,1 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Der prozentuale Zuwachs liegt mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013-2024 und nochmals leicht über der Dynamik im bisherigen Rekordjahr 2025. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Krankenhäuser im Zeitraum von November 2025 bis Oktober 2026 von Rechnungszuschlägen zur Finanzierung der Soforttransformationskosten in Höhe von 3,25% des Rechnungsbetrags profitieren. Zum Ausgleich der entstehenden Kosten stellt der Bund dem Gesundheitsfonds insgesamt 4 Milliarden Euro in Form zusätzlicher Bundesmittel bereit. Im 1. Halbjahr 2026 wurden 1,64 Milliarden Euro an die Krankenhäuser ausgezahlt, während im vergangenen Jahr bereits rund 483 Millionen Euro an die Krankenhäuser gezahlt wurden. Auch bereinigt um diesen Effekt und trotz der mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Ende vergangenen Jahres verabschiedeten Begrenzung der Anstiege der Landesbasisfallwerte sowie der Budgets psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhäuser liegt das Wachstum im Krankenhausbereich mit bereinigt 6,3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 deutlich oberhalb des langjährigen Mittels und deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen. Damit setzt sich die strukturell beschleunigte Ausgabendynamik auch 2026 fort. Lag der durchschnittliche Ausgabenzuwachs im Zeitraum 2013 bis 2022 bei rund 3,5 Prozent pro Jahr, wuchsen die Ausgaben in den folgenden Jahren im Schnitt um 8,2 Prozent pro Jahr.

Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 5,1 Prozent bzw. 1,5 Milliarden Euro und damit etwas stärker als im Gesamtjahr 2025 (+5,7 Prozent). Auch in diesem Bereich liegt die Ausgabendynamik deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen. Innerhalb der Arzneimittel verzeichnen die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (26,7 Prozent bzw. 462 Millionen Euro).

Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen wachsen mit +6,0 Prozent bzw. +1,63 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2026 etwas weniger stark als in den vergangenen zwei Jahren. Gleichzeitig liegt die beobachtete Dynamik deutlich oberhalb des langjährigen Schnittes sowie oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen. Für die weiterhin hohe Rate sind neben dem Anstieg des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwerts um 2,80 Prozent und den Vergütungen und Zuschlägen für Vermittlungsfälle (sog. TSVG-Konstellationen) auch Sondervergütungen (z.B. für die Befüllung der elektronischen Patientenakte) verantwortlich. Auch die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Behandlung (19,7 Prozent bzw. 65 Millionen Euro), und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (18,7 Prozent bzw. 88 Millionen Euro) sowie die Versorgung im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (13,1 Prozent bzw. 160 Millionen Euro) zeigen ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum. Bei der Interpretation der Aufwüchse ist zu berücksichtigen, dass die Buchungen im ärztlichen Bereich stets auch von Schätzungen geprägt sind, da für das 1. Halbjahr Abrechnungsdaten nur in sehr geringem Umfang vorliegen.

Wie bereits in der Vergangenheit weist der personalintensive Bereich der medizinischen Behandlungspflege erneut ein stark überdurchschnittliches Wachstum von 10,5 Prozent (bzw. 0,6 Milliarden Euro) auf. Bereits seit 2013 ist dieser Bereich in jedem Jahr stärker als die GKV-Gesamtausgaben sowie stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen gewachsen.

Mit Ausnahme der Jahre 2017 und 2020 gilt dies auch für den Bereich Heilmittel, der im 1. Halbjahr 2026 weiterhin ein weit überdurchschnittliches Wachstum von 9,9 Prozent bzw. 709 Mio. Euro verzeichnet. Hierbei steigen insbesondere die Aufwendungen für die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringer (sog. „Blankoverordnung“) in der Ergotherapie und Physiotherapie kräftig um 443 Millionen Euro, wenngleich zu beachten ist, dass ein Teil des Aufwuchses in diesem Teilbereich eine Verlagerung aus der bisherigen Heilmittelversorgung in diese neue Versorgungsform darstellt.

Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die nach den pandemiebedingten Einbrüchen des Jahres 2020 im Schnitt um rund 10,4 Prozent pro Jahr wuchsen, entwickelten sich mit einer Steigerung von 5,9 Prozent bzw. 153 Millionen Euro weniger dynamisch als noch im 1. Quartal 2026 (+9,0 Prozent). Gleichzeitig liegt auch dieses Wachstum deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen, so dass der Bereich auch weiterhin zum Aufwuchs der strukturellen Deckungslücke beiträgt.

Auch die Aufwendungen für Fahrkosten verzeichnen mit 8,1 Prozent (420 Millionen Euro) eine hohe Wachstumsrate. Innerhalb des Bereichs weisen vor allem die Aufwendungen für Fahrten mit Notarztwagen (11,7 Prozent bzw. 95 Millionen Euro) hohe Zuwächse auf.

Auch die meisten anderen größeren Ausgabenbereiche wie Schutzimpfungen (8,5 Prozent bzw. 143 Millionen Euro), Krankengeld (7,4 Prozent bzw. 798 Millionen Euro), Zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz (5,9Prozent bzw. 438 Millionen Euro) und Hilfsmittel (4,4 Prozent bzw. 268 Millionen Euro) weisen Zuwachsraten auf, die oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen liegen. Damit liegt die Ausgabendynamik in der Breite der GKV-Ausgabenbereiche seit einigen Jahren weit oberhalb dessen, was durch die gesamtwirtschaftlichen Lohnzuwächse bei Löhnen, Gehältern und Renten der GKV-Mitglieder erwirtschaftet werden kann.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen entwickeln sich sowohl im Teilbereich der sächlichen Verwaltungskosten (-2,2 Prozent bzw. - 57 Millionen Euro) als auch der persönlichen Verwaltungskosten (3,8 Prozent bzw. 216 Millionen Euro) wesentlich moderater als die Leistungsausgaben. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausgaben der Krankenkassen im Bereich der sächlichen Verwaltungskosten in diesem Jahr durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege begrenzt werden.

Weitere Entwicklung

Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahres ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Daher sind die Rechnungsergebnisse des 1. Halbjahres noch mit Vorsicht zu interpretieren. Die Finanzergebnisse für das 1. -3. Quartal 2026 werden Ende November vorliegen.

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