Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2026

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres mit rund 7,6 Prozent deutlich stärker als die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) mit rund 4,1 Prozent gestiegen. Das führt weiterhin zu einem hohen Druck auf die Beitragssätze.

19. Juni 2026

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Anlage: Finanzielle Entwicklung in der GKV im 1. Quartal 2026

Zwar haben die 93 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Quartal 2026 einen Überschuss in Höhe von 1,3 Milliarden Euro erzielt. Dieser Überschuss ist jedoch Ergebnis der Beitragssatzanhebungen zum Jahresbeginn und dient vorrangig der Auffüllung der Finanzreserven der Krankenkassen auf das gesetzliche Mindestniveau. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Quartalsende rund 6,18 Milliarden Euro. Dies entspricht rund 0,2 Monatsausgaben und liegt damit – im Durchschnitt über alle Kassen – erstmals seit dem 3. Quartal 2024 wieder auf Höhe der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Die Finanzergebnisse für das 1. Quartal unterstreichen die extrem angespannte Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben steigen nahezu doppelt so stark wie die Einnahmen. Diese vom Schätzerkreis unerwartet ungebrochene Ausgabenentwicklung führt nochmal zu einer höheren Finanzierungslücke im kommenden Jahr von insgesamt 19 Milliarden Euro. Um Beitragssteigerungen auszuschließen, muss das Entlastungsvolumen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes um weitere 2,5 Milliarden Euro erhöht werden. Das sollte gemeinsames Ziel im parlamentarischen Verfahren sein. Bei diesem Finanzvolumen ist es unvermeidbar, dass alle Leistungsbereiche einen Beitrag leisten. Der Reformdruck ist gewaltig, doch bietet er auch die Chance, unser Gesundheitssystem zukunftsfest und nachhaltig finanzierbar aufzustellen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 94,4 Milliarden Euro standen im 1. Quartal 2026 Ausgaben in Höhe von 93,1 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einer gleichbleibenden Anzahl von Versicherten einen Zuwachs von 7,7 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende März 3,13 Prozent und lag damit oberhalb des Ende Oktober 2025 für das Jahr 2026 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent. Ursächlich hierfür ist, dass viele Krankenkassen auch weiterhin gezwungen sind, einen höheren Zusatzbeitragssatz zu erheben, als zur Deckung der laufenden Ausgaben nötig ist, um so ihre in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund der unerwartet hohen Ausgabendynamik stark gesunkenen Finanzreserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau aufzufüllen.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2026 über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im ersten Quartal 2026 ein Defizit von 3,0 Milliarden Euro. Der größere Teil dieses Defizits ist saisonüblich: So fließen die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im 4. Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld höher ausfallen. Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Die Krankenkassen verzeichneten im 1. Quartal 2026 einen weiterhin äußerst dynamischen Anstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 7,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 8,0 Prozent und damit ähnlich stark wie im Vorjahr und weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Die Verwaltungskosten stagnierten auf dem Vorjahresniveau. In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen um 6,6 Milliarden Euro, und die Verwaltungskosten verminderten sich um eine Million Euro.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind im 1. Quartal um 9,3 Prozent bzw. 2,5 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Der prozentuale Zuwachs liegt mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013-2024 und nochmals leicht über der Dynamik im bisherigen Rekordjahr 2025. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Krankenhäuser im Zeitraum von November 2025 bis Oktober 2026 von Rechnungszuschlägen zur Finanzierung der Soforttransformationskosten in Höhe von 3,25% des Rechnungsbetrags profitieren. Zum Ausgleich der entstehenden Kosten stellt der Bund dem Gesundheitsfonds insgesamt 4 Milliarden Euro in Form zusätzlicher Bundesmittel bereit. Im 1. Quartal 2026 wurden 789 Millionen Euro an die Krankenhäuser ausgezahlt, während im vergangenen Jahr bereits rund 483 Millionen Euro an die Krankenhäuser gezahlt wurden. Doch auch bereinigt um diesen Effekt und trotz der mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Ende vergangenen Jahres verabschiedeten Begrenzung der Anstiege der Landesbasisfallwerte sowie der Budgets psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhäuser liegt das Wachstum im Krankenhausbereich mit bereinigt 6,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2025 deutlich oberhalb des langjährigen Mittels und deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen. Damit setzt sich die strukturell beschleunigte Ausgabendynamik auch 2026 fort. Lag der durchschnittliche Ausgabenzuwachs im Zeitraum 2013 bis 2022 bei rund 3,5 Prozent pro Jahr, wuchsen die Ausgaben in den folgenden Jahren im Schnitt um 8,2 Prozent pro Jahr.

Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 6,4 Prozent bzw. 0,9 Milliarden Euro und damit etwas stärker als im Gesamtjahr 2025 (+5,7 Prozent). Auch in diesem Bereich liegt die Ausgabendynamik damit deutlich oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen sowie oberhalb der durchschnittlichen jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013 bis 2024. Innerhalb der Arzneimittel verzeichnen die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (+29,6 Prozent bzw. +242 Millionen Euro).

Auch die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen, welche in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 um 7,3 Prozent bzw. 1,0 Milliarde Euro wuchsen, zeigen eine gegenüber dem Vorjahresverlauf ungebrochen hohe Dynamik weit oberhalb des langjährigen Durchschnitts. Für die weiterhin hohe Rate sind neben dem Anstieg des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwerts um 2,80 Prozent und den Vergütungen und Zuschlägen für Vermittlungsfälle (sog. TSVG-Konstellationen) auch Sondervergütungen (z.B. für die Befüllung der elektronischen Patientenakte) verantwortlich. Auch die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Behandlung (+18 Prozent bzw. +29 Millionen Euro), und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (+17 Prozent bzw. +38 Millionen Euro) sowie die Versorgung im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (+16 Prozent bzw. +94 Millionen Euro) zeigten ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum. Bei der Interpretation der Aufwüchse ist zu berücksichtigen, dass die Buchungen im ärztlichen Bereich stets auch von Schätzungen geprägt sind, da insbesondere für das 1. Quartal Abrechnungsdaten nur in sehr geringem Umfang vorliegen.

Wie bereits in der Vergangenheit weist der personalintensive Bereich der medizinischen Behandlungspflege erneut ein stark überdurchschnittliches Wachstum von 11,2 Prozent (bzw. 0,3 Milliarden Euro) auf. Bereits seit 2013 ist dieser Bereich in jedem Jahr stärker als die GKV-Gesamtausgaben sowie stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen gewachsen.

Mit Ausnahme der Jahre 2017 und 2020 gilt dies auch für den Bereich Heilmittel, der im 1. Quartal 2026 erneut ein weit überdurchschnittliches Wachstum von 10,2 Prozent bzw. 357 Mio. Euro verzeichnet. Hierbei steigen insbesondere die Aufwendungen für die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringer (sog. „Blankoverordnung“) in der Ergotherapie und Physiotherapie kräftig um 256 Millionen Euro, wenngleich hierbei zu beachten ist, dass ein Teil des Aufwuchses in diesem Teilbereich eine Verlagerung aus der bisherigen Heilmittelversorgung in diese neue Versorgungsform darstellt.

Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die nach den pandemiebedingten Einbrüchen des Jahres 2020 im Schnitt um rund 10,4 Prozent pro Jahr wuchsen, entwickelten sich mit einer Steigerung von 9,0 Prozent bzw. 111 Millionen Euro ungebrochen dynamisch fort. Damit lag das prozentuale Wachstum in diesem Bereich im 1. Quartal rund dreimal so hoch wie im Schnitt der Jahre 2013 bis 2019.

Auch die Aufwendungen für Fahrkosten verzeichnen mit 9,2 Prozent (237 Millionen Euro) eine hohe Wachstumsrate. Innerhalb des Bereichs weisen vor allem die Aufwendungen für Fahrten mit Rettungswagen (+9,9 Prozent bzw. +127 Millionen Euro) sowie die Aufwendungen für Flugrettungen (+13,1 Prozent bzw. +9 Millionen Euro) hohe Wachstumsraten auf.

Auch die meisten anderen größeren Ausgabenbereiche wie Schutzimpfungen (+9,7 Prozent bzw. +80 Millionen Euro), Krankengeld (+6,8 Prozent bzw. +374 Millionen Euro), Zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz (+5,9 Prozent bzw. +221 Millionen Euro), Früherkennungs­maßnahmen (+5,6 Prozent bzw. +45 Millionen Euro) und Hilfsmittel (+4,6 Prozent bzw. +138 Millionen Euro) weisen Zuwachsraten auf, die oberhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen liegen. Damit liegt die Ausgabendynamik in der Breite der GKV-Ausgabenbereiche seit einigen Jahren weit oberhalb dessen, was durch die gesamtwirtschaftliche Dynamik bei Löhnen, Gehältern und Renten der GKV-Mitglieder erwirtschaftet werden kann.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen entwickeln sich sowohl im Teilbereich der sächlichen Verwaltungskosten (-1,9 Prozent bzw. - 24 Millionen Euro) als auch der persönlichen Verwaltungskosten (+3,3 Prozent bzw. +92 Millionen Euro) wesentlich moderater als die Leistungsausgaben. Mit einem Zuwachs von durchschnittlich 2,5 Prozent pro Jahr seit 2013 liegen die Zuwächse bei den Verwaltungskosten in der Regel deutlich unterhalb der Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen (durchschnittlicher Zuwachs von 4,2 Prozent pro Jahr), so dass die Verwaltungsausgaben nicht zum Aufwachsen der strukturellen Lücke zwischen Ausgaben- und Einnahmenwachstum in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.

Weitere Entwicklung

Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Daher sind die Rechnungsergebnisse des 1. Quartals noch mit Vorsicht zu interpretieren. Die Finanzergebnisse für das 1. Halbjahr 2026 werden Ende August vorliegen.

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