Finanzentwicklung der GKV im 1.-4. Quartal 2025

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen steigen in den vorläufigen Rechnungsergebnissen des Jahres 2025 – wie bereits im Jahr 2024 – um rund 7,8 Prozent und damit deutlich stärker als die Beitragseinnahmen mit rund 5,3 Prozent. Das führt zu einem hohen Druck auf die Beitragssätze, weshalb die Krankenkassen ihre Zusatzbeitragssätze zu Jahresbeginn 2025 stark angehoben hatten.

10. März 2026
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Finanzielle Entwicklung in der GKV im 1.-4. Quartal 2025

Die 93 gesetzlichen Krankenkassen haben im letzten Jahr einen Überschuss in Höhe von 3,5 Milliarden Euro erzielt. Diese Überschüsse dienen jedoch vorrangig der Auffüllung ihrer Finanzreserven auf das gesetzliche Mindestniveau. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Ende des Jahres 2025 rund 5,1 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,18 Monatsausgaben und liegt damit weiterhin unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2 Monatsausgaben.

Die vorläufigen Finanzergebnisse unterstreichen die schwierige Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2024 steigen die Ausgaben wesentlich stärker als die Einnahmen, auch in diesem Jahr. Zwar konnten wir die Finanzlage in 2026 mit einem Maßnahmenpaket kurzfristig stabilisieren und große Beitragssatzsprünge zum Jahreswechsel vermeiden. Doch ab 2027 sind in der GKV jedes Jahr Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe zu erwarten. Unser zentrales politisches Ziel ist und bleibt die nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze, indem wir den Entwicklungen der vergangenen Jahre endlich etwas entgegensetzen. Ende März legt die FinanzKommission Gesundheit dafür ihre Vorschläge vor. Auf dieser Grundlage starten wir zügig den Gesetzgebungs- und Reformprozess. Allen Entscheidungsträgern muss bewusst sein, dass dafür alle Akteure des Gesundheitswesens ihren Beitrag leisten werden müssen. Nur so können die Haushalte und die Unternehmen vor weiter steigenden Beitragslasten bewahrt werden. Der Reformdruck ist gewaltig, doch bietet er auch die Chance unser Gesundheitssystem zukunftsfest und nachhaltig finanzierbar aufzustellen. Diese notwendigen und tiefgreifenden Reformen treiben wir jetzt voran.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 355,9 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 352,4 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einer gleichbleibenden Anzahl von Versicherten einen Zuwachs von 7,8 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende Dezember 2,94 Prozent und lag damit deutlich oberhalb des Ende Oktober 2024 für das Jahr 2025 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von 2,5 Prozent. Ursächlich hierfür war, dass viele Krankenkassen gezwungen waren, einen höheren Zusatzbeitragssatz zu erheben, als zur Deckung der laufenden Ausgaben nötig gewesen wäre, um so ihre im Jahr 2024 aufgrund der unerwartet hohen Ausgabendynamik stark gesunkenen Finanzreserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau aufzufüllen.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2026 über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im vorläufigen Rechnungsergebnis 2025 ein Defizit von 0,6 Milliarden Euro. Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 Prozent. Verantwortlich für die gute Einnahmenentwicklung sind insbesondere die deutlich gestiegenen beitragspflichtigen Löhne und Gehälter. Zwischen Ende 2022 und Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämien gewähren, die nun vielfach durch höhere reguläre – und damit beitragspflichtige – Lohnsteigerungen abgelöst werden.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Die Krankenkassen verzeichneten im vorläufigen Rechnungsergebnis 2025 einen weiterhin äußerst dynamischen Anstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 7,8 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 7,9 Prozent und damit ähnlich stark wie im Jahr 2024 und weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Die Verwaltungskosten stiegen um 4,7 Prozent. In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen um 24,6 Milliarden Euro und die Verwaltungskosten um 602 Millionen Euro.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind 2025 um 9,6 Prozent bzw. 9,7 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Der prozentuale Zuwachs liegt mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013-2024 und übertrifft die Dynamik im bisherigen Rekordjahr 2024. Ursächlich sind vor allem hohe Vergütungssteigerungen sowie die Refinanzierung bisher nicht abgebildeter Tarifkostensteigerungen aus dem Jahr 2024. Zudem tragen die stark steigenden Aufwendungen für psychiatrische Behandlungen (11,7 Prozent bzw. 1,2 Milliarden Euro) und die per Selbstkostendeckungsprinzip finanzierten Pflegepersonalkosten (12,0 Prozent bzw. 2,7 Milliarden Euro) zum starken Ausgabenanstieg im Krankenhausbereich bei. Doch auch bei den somatischen Behandlungen (inklusive ambulanter Behandlungen) wird mit 8,5 Prozent (5,8 Milliarden Euro) eine hohe Dynamik verzeichnet. Die vorläufigen Ergebnisse des Jahres 2025 sind auch von den seit 1. November an die Krankenhäuser per Rechnungszuschlägen ausgezahlten Soforttransformationskosten geprägt. Die Aufwendungen der Krankenkassen für die bis einschließlich Oktober 2026 auszuzahlenden Rechnungszuschläge werden durch einen ergänzenden Bundeszuschuss von insgesamt 4 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds refinanziert.

Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 5,9 Prozent bzw. 3,2 Milliarden Euro und bleiben damit gegenüber dem bisherigen Jahresverlauf nahezu unverändert. Innerhalb der Arzneimittel verzeichnen die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (27,1 Prozent bzw. 858 Millionen Euro). Auch die Arzneimittelausgaben steigen damit stärker als im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2024.

Auch die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen, welche im Jahr 2025 um 7,6 Prozent bzw. 3,8 Milliarden Euro wuchsen, zeigen eine gegenüber dem bisherigen Jahresverlauf ungebrochen hohe Dynamik weit oberhalb des langjährigen Durchschnitts. Für die weiterhin hohe Rate ist unter anderem entscheidend, dass für den bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert wie bereits für 2024 ein gegenüber dem langjährigen Durchschnitt höherer Anstieg um 3,85 Prozent vereinbart wurde. Zur hohen Dynamik tragen auch die kräftig steigenden Ausgaben für das ambulante Operieren (15,7 Prozent bzw. 417 Millionen Euro) bei. Ursache sind vor allem die 2024 eingeführten Eingriffe mit spezieller sektorengleicher Vergütung (Hybrid-DRGs), die u.a. zu einer Ambulantisierung bisher häufig stationär durchgeführter Behandlungen führen. Auch die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Behandlung (16,3 Prozent bzw. 98 Millionen Euro), Behandlungen in Hochschulambulanzen (8,9 Prozent bzw. 128 Millionen Euro) und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (15,2 Prozent bzw. 134 Millionen Euro) zeigten ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum. Bei der Interpretation der Aufwüchse ist zu berücksichtigen, dass die Buchungen im ärztlichen Bereich stets auch von Schätzungen geprägt sind, da insbesondere für das vierte Quartal Abrechnungsdaten nur in sehr geringem Umfang vorliegen.

Wie auch bei den im Selbstkostendeckungsprinzip vergüteten Pflegepersonalkosten im Krankenhaus zeigen die Aufwendungen für den personalintensiven Bereich der medizinischen Behandlungspflege erneut ein stark überdurchschnittliches Wachstum von 12,6 Prozent (bzw. 1,3 Milliarden Euro). Beide Bereiche verzeichnen damit das dritte Jahr in Folge enorme Wachstumsraten von jeweils mehr als 10 Prozent. Wären die beiden Bereiche lediglich so stark gewachsen wie die ohnehin im langfristigen Vergleich stark steigenden restlichen Leistungsausgaben der GKV im 1.-4. Quartal 2025 (7,3 Prozent), lägen die Gesamtausgaben rund 1,4 Milliarden Euro niedriger.

Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die nach den pandemiebedingten Einbrüchen des Jahres 2020 im Schnitt um rund 10,5 Prozent pro Jahr wuchsen, entwickelten sich mit einer Steigerung von 10,0 Prozent bzw. 468 Millionen Euro ungebrochen dynamisch fort. Auch die Aufwendungen für Behandlungen durch Heilmittelerbringer verzeichnen 2025 mit 10,4 Prozent bzw. 1,4 Milliarden Euro erneut eine sehr dynamische Entwicklung, welche das dritte Jahr in Folge oberhalb von 10 Prozent liegt. Seit 2019 sind die Aufwendungen für Heilmittel um insgesamt rund 5,9 Milliarden Euro bzw. 68 Prozent gestiegen. Dynamisch wirkt sich in 2025 dabei die Entwicklung der Aufwendungen für Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringer (sog. „Blankoverordnung“) aus, für die 2025 Aufwendungen von 557 Millionen Euro in der Physiotherapie und 439 Millionen Euro in der Ergotherapie verzeichnet wurden.

Auch die Aufwendungen für Fahrkosten verzeichnen mit 8,9 Prozent (852 Millionen Euro) eine hohe Wachstumsrate. Innerhalb des Bereichs weisen vor allem die Aufwendungen für Fahrten mit Rettungswagen (10,0 Prozent bzw. 462 Millionen Euro) sowie die Aufwendungen für Flugrettungen (19,2 Prozent bzw. 56 Millionen Euro) hohe Wachstumsraten auf.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen entwickeln sich sowohl im Teilbereich der sächlichen Verwaltungskosten (4,4 Prozent bzw. 228 Millionen Euro) als auch der persönlichen Verwaltungskosten (6,0 Prozent bzw. 644 Millionen Euro) wesentlich moderater als die Leistungsausgaben. Das Wachstum der Nettoverwaltungskosten (inkl. Verwaltungskostenerstattungen) von 4,7 Prozent ist somit deutlich geringer als das Wachstum der Leistungsausgaben.

Weitere Entwicklung

Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2025 werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2026 Mitte Juni 2026 vorliegen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Basis der Prognose des GKV-Schätzerkreises vom 14. und 15. Oktober am 10. November einen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2026 von 2,9 Prozent bekanntgegeben. Dies entspricht einem Anstieg von 0,4 Prozentpunkten gegenüber dem für 2025 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent. Der für 2026 bekanntgegebene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent, welcher auf Basis der Schätzerkreisprognose zur Deckung der laufenden Ausgaben der Krankenkassen nötig ist, liegt damit auf dem Niveau des im Jahr 2025 von den Krankenkassen im Durchschnitt erhobenen Zusatzbeitragssatzes.

Die Festsetzung der von den Krankenkassen erhobenen kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze liegt in der Entscheidung der Krankenkassen. Zum 1. Januar 2026 haben 43 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht, bei 47 Krankenkassen ist der Zusatzbeitragssatz unverändert geblieben und zwei Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitragssatz zum Jahresbeginn gesenkt. Der von den Krankenkassen zum 1. Januar 2026 durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz liegt mit 3,13 Prozent oberhalb des vom BMG bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz. Hierfür ist insbesondere ursächlich, dass die Krankenkassen ihre Finanzreserven, die im Laufe des Jahres 2024 aufgrund der unerwartet starken Ausgabenentwicklung nahezu vollständig abgeschmolzen wurden, wieder auffüllen müssen. Viele Krankenkassen konnten auch 2025 ihre Finanzreserven noch nicht auf das Niveau der gesetzlichen Mindestreserve auffüllen und erheben auch in 2026 höhere Zusatzbeiträge als dies zur Deckung der laufenden Ausgaben notwendig wäre.

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