Kabinett beschließt Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 16. Juli 2025, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen. Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren.
Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage. Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können. Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglichst sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.
Die wichtigsten Änderungen
- In den Internationalen Gesundheitsvorschriften wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ eingeführt. Die Ausrufung der pandemischen Notlage ermöglicht dem WHO-Generaldirektor, zeitlich befristete Empfehlungen in einer Pandemie, als spezielle Form einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ zu geben.
- „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ werden als feste Grundsätze der IGV mit aufgenommen.
- Um die Meldung über Häufungen von Fällen schwerer Atemwegserkrankungen mit unbekannter oder neuer Ursache an die WHO zu beschleunigen, wird der entsprechende Prüfalgorithmus angepasst.
- Für die Vertragsstaaten wird ein Gebot eingeführt, sich mit der WHO rechtzeitig abzustimmen, wenn bei bestimmten unklaren Gesundheitsereignissen nicht genügend Informationen vorliegen, um zu entscheiden, ob nach dem Prüfalgorithmus eine umfassende Meldepflicht an die WHO besteht.
- Zur besseren Nachhaltung der Umsetzung der Vorschriften wird zudem ein Implementierungskomitee eingerichtet. Das Komitee soll die Umsetzung und Einhaltung der IGV unterstützen.
- Zur Reaktion auf Ereignisse, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können, müssen die Vertragsstaaten weitere sogenannte „Kernkapazitäten“ vorhalten. Zu den Neuerungen gehören unter anderem das Vorhalten von Labordiagnostikkapazitäten (auch auf regionaler Ebene), Risikokommunikationskapazitäten, einschließlich zum Umgang mit Fehl- und Desinformation sowie Kapazitäten zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für klinisches Fall-Management.
- Für den Aufbau der für die IGV notwendigen Kernkapazitäten wird ein Koordinierungsmechanismus unter Aufsicht der Weltgesundheitsversammlung etabliert, um Finanzmittel effizienter zu nutzen.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Nach einem zweijährigen Arbeitsprozess im Nachgang der COVID-Pandemie einigten sich die WHO-Vertragsstaaten bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 auf die notwendigen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Innerstaatlich erfordern die Änderungen gemäß Grundgesetz ein Vertragsgesetz und werden dadurch in deutsches Recht verankert. Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.