Organ- und Gewebespenderegister startet schrittweise

19. Februar 2024

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März 2024 unter www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise auf. Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebe­­spende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z.B. Personalausweis) zu hinterlegen.

Mit dem Organspende-Register steht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, zur Verfügung, online Erklärungen zur Organ- und Gewebespendebereitschaft zu dokumentieren. Das erleichtert es Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Daher mein Appell: Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende!

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Das Organspende-Register genügt höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Das BfArM wird jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen.

Prof. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

In einem zweiten Schritt werden die Entnahmekrankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen.

In einem Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 wird das Erklärendenportal dann um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten.

Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe.

Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hatte im Januar 2020 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit der Errichtung und dem Betrieb des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende beauftragt. Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der z.B. verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register zu jeder Zeit verfügbar (24 Stunden/7 Tage). Kommt eine Organspende in Betracht, kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus zu jeder Zeit darauf zugreifen und eine Erklärung abrufen.

Durch die stufenweise Inbetriebnahme erhalten die zahlreichen derzeit noch nicht an das Register angebundenen Entnahmekrankenhäuser bis spätestens 1. Juli 2024 Gelegenheit, alle technisch-organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Registeranbindung zu schaffen.

Die berechtigten Personen im Entnahmekrankenhaus (Ärztinnen und Ärzte und pflegerische Transplantationsbeauftragte) authentifizieren sich vor einer Einsichtnahme in das Register über ihren elektronischen Heilberufsausweis.

Um sicher zu sein, dass der Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, sollte die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (z.B. in einem Organspendeausweis oder einer Patienten­verfügung) dokumentiert werden. Ein Organspendeausweis kann kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden. In jedem Fall sollten immer auch die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert werden. Das schafft zusätzlich Klarheit und Sicherheit.

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