Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn redet im Bundestag bei der abschließenden Beratung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

28. Juni 2018
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Redepult im Plenarsaal des Deutschen Bundestages

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe reiht sich ein in das Gesamtpaket, das wir in der Koalition gemeinsam angehen, um die Vertrauenskrise, die es in der Pflege gibt und die wir alle im Kontakt mit Pflegekräften in der Alten- und Krankenpflege spüren, zu überwinden. Wir haben gesagt: Wir wollen 13 000 neue Stellen in der Altenpflege schaffen. Wir senden für die Krankenpflege die klare Botschaft: Jede zusätzliche Stelle in den Krankenhäusern für die Pflege wird finanziert. "Kein Geld" ist keine Ausrede mehr für die Arbeitgeber, für die Kliniken. Wir beginnen in der nächsten Woche zusammen mit dem Arbeitsministerium und dem Familienministerium die konzertierte Aktion für die Pflege. Denn jeder weiß: Stellen schaffen alleine löst das Problem nicht. Die Stellen müssen auch besetzt werden. Da geht es um die Attraktivität des Pflegeberufs. Die Ausbildung für einen solchen Beruf, also Fragen, wie die Ausbildung angelegt ist und welche Perspektiven sie für den weiteren Weg bietet, ist ein ganz wichtiger Baustein. Deswegen ist es gut, dass wir mit der Verordnung, die heute hier beschlossen werden soll, die Einzelheiten - auf diese warten alle, damit es zum 1. Januar 2020 mit der einheitlichen Pflegeberufsausbildung losgehen kann - eines gut qualifizierten, Perspektive bietenden Pflegeberufs für die berufliche und die hochschulische Ausbildung festlegen. Ich bin dem Familienministerium und der Frau Kollegin Giffey genauso wie den Kollegen in der Koalition sehr dankbar, dass wir das so zügig miteinander hinbekommen haben. Das ist ein starkes Signal für die Pflege und die Pflegekräfte in Deutschland.

Dazu gehört - wir haben die Finanzierungsverordnung parallel vorgelegt - ein ganz wichtiges Thema. Zu Recht gab es über viele Jahre Aufregung darüber, dass in der Pflege noch Schulgeld zu zahlen war, und zwar in manchen Bundesländern bis heute. Es kann doch nicht sein, dass man in einem Bereich, wo wir so dringend Nachwuchs und jede einzelne Pflegekraft brauchen, Schulgeld zu zahlen hat, also noch Geld mitbringen muss. Das beenden wir hiermit und legen fest, dass es endlich eine Ausbildungsvergütung gibt. Das haben diejenigen, die sich für diesen Ausbildungsberuf entscheiden, verdient. Schluss mit Schulgeld und endlich eine Ausbildungsvergütung!

Natürlich gehören zum Pflegeberuf Empathie, Leidenschaft und Einfühlungsvermögen, aber auch Wissen und Können. Deswegen ist es wichtig, dass wir den Stand des Jahres 2018 für die Pflege von Kindern und Jugendlichen, von alten und älteren Menschen genauso mit Blick auf die Krankenpflege in den Krankenhäusern wie mit Blick auf die Altenpflege in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen hier gemeinsam sowohl in berufspädagogischer Hinsicht als auch bei den Inhalten und vor allem im Hinblick auf die Aufgaben, die uns in Zukunft erwarten, mit dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festschreiben.

Aber ich will eines schon sagen, weil ich ja auch ahne, was der eine oder andere nach den Stellungnahmen der letzten Tage und nach der Anhörung öffentlich gesagt hat: Mich irritiert etwas, wie die Debatte mit Blick auf die Altenpflege geführt wird. Denn natürlich geht es darum, eine gute Balance zu schaffen; darum haben wir ja auch gerungen. Es ist uns gelungen, gut austariert ein hohes Niveau für diejenigen, die sich im dritten Jahr für die Altenpflege entscheiden, festzuschreiben; denn natürlich - ich sage es noch mal - gehört das nötige Wissen zur Ausbildung und zur Pflege mit dazu.

Aber ich finde, es ist genauso richtig, dass niemand von zu hohen Anforderungen abgeschreckt werden soll. Ich möchte, dass auch in Zukunft Haupt- und Realschüler die Möglichkeit haben, eine solche Ausbildung nicht nur zu beginnen, sondern auch erfolgreich abzuschließen; denn wir brauchen in der Pflege jeden, der kann und will. Deswegen finde ich manche Debatte der letzten Tage ziemlich irritierend.

Ich muss dazu sagen - ich meine das sehr ernst -: Überlegen Sie auch angesichts dessen, was wir an hohem Niveau in den Anforderungen festgeschrieben haben, genau die Worte für die Debatte heute und in den nächsten Tagen. Denn die Art, wie wir jetzt über die Altenpflege und über das Niveau der Altenpflegeausbildung reden - es wird so getan, als stünde in der Verordnung all das, was so behauptet wird -, bestimmt mit darüber, wie das Bild dieses Berufes ist und wie attraktiv es für junge Menschen ist, in diesen Bereich hineinzugehen. Ich habe nichts dagegen, dass wir fachlich darüber reden, wie die Anforderungen sind. Aber so, wie die Wortwahl in manchen Bereichen in den letzten Tagen gewesen ist, ist das ein Schlag ins Gesicht von vielen jungen Menschen, die sich für diese Ausbildung entscheiden wollen. Das möchte ich hier mal ausdrücklich gesagt haben.

Ich finde, es ist uns gelungen, hier einen langjährigen Prozess der Debatte sowohl der Berufsverbände, der Pflege insgesamt als auch politisch mit dem Pflegeberufegesetz aus der letzten Legislatur und mit den beiden Verordnungen - eine davon wird heute hier im Bundestag hoffentlich, ich bitte Sie jedenfalls darum, verabschiedet - abzuschließen. Damit setzen wir einen ganz, ganz wichtigen Meilenstein für einen der wichtigsten Ausbildungsberufe, die wir in Deutschland haben, und vor allem für einen der Berufe, für den gilt, dass wir in Zukunft noch Zigtausende junge Menschen gemeinsam davon überzeugen wollen und, ich denke, auch können, dass es ein Beruf ist, der Zukunft hat, der Perspektive hat, der vor allem aber eben auch Wissen und Wissensvermittlung braucht; denn es geht um die Pflege von kranken und alten Menschen.

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