Spitzengespräch zum Bürokratieabbau im BMG
Warken: „Der Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen bleibt nicht länger eine Worthülse“
© Copyright: BMG/Xander Heinl
Gruppenfoto: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit Vertretern von zehn zentralen Verbänden und Institutionen im Gesundheitswesen
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Gruppenfoto: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit Vertretern von zehn zentralen Verbänden und Institutionen im Gesundheitswesen
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Blick in den Konferenzraum zum Spitzengespräch Bürokratieabbau am 07.07.2026 im BMG
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Blick in den Konferenzraum zum Spitzengespräch Bürokratieabbau am 07.07.2026 im BMG
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim Spitzengespräch Bürokratieabbau am 07.07.2026 im BMG Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim Spitzengespräch Bürokratieabbau am 07.07.2026 im BMG
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim Spitzengespräch Bürokratieabbau am 07.07.2026 im BMG Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim Spitzengespräch Bürokratieabbau am 07.07.2026 im BMG
Auf Einladung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kamen am 7. Juli 2026 im Bundesministerium für Gesundheit Vertreterinnen und Vertreter von zehn zentralen Verbänden und Institutionen im Gesundheitswesen zu einem Spitzentreffen zusammen, um Maßnahmen zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Gesundheitswesen zu erörtern. Das Treffen war ein Auftakt, um ab nun fortlaufend verzichtbare Pflichten zu streichen, ohne die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gefährden.
Seit vielen Jahren wurde immer wieder in Aussicht gestellt, mehr Freiräume durch den Abbau von unnötiger und verzichtbarer Bürokratie zu schaffen. Wir belassen es nicht bei solchen Absichtserklärungen und haben bereits in den jüngsten Gesetzesvorhaben den Ansatz verfolgt, immer auch konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Bürokratie aufzugreifen. Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen und damit vor allem die konkreten Anregungen derjenigen aufgreifen, die täglich von überbordenden Dokumentationspflichten betroffen sind.
Hintergrund
Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt den Abbau von Bürokratie als einen Schwerpunkt, um alle Bereiche des Gesundheitswesens von unnötigen und verzichtbaren Pflichten für Nachweise, Meldungen und Dokumentation sowie Verwaltungsverfahren, den Voraussetzungen der Leistungsgewährung und der Abrechnung zu entlasten. Das Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz wird wirksame Maßnahmen für den Abbau überflüssiger Bürokratie enthalten und der Umsetzung der Ergebnisse des Spitzengesprächs Bürokratieabbau dienen.
Bisherige Umsetzungsschritte:
- Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurden wichtige Schritte zur Bürokratieentlastung in der Pflege angegangen. Ein reduzierter Dokumentationsumfang, eine bessere Koordinierung von Maßnahmen des Medizinischen Dienstes mit Maßnahmen der Heimaufsicht, flexiblere Fristen für Qualitätsprüfungen sowie schlankere Antragsverfahren und einfachere Formulare stehen beispielhaft für eine Vielzahl von entlastenden Maßnahmen.
- Durch Maßnahmen zum Bürokratieabbau stärkt das am 2. Juli 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung die Attraktivität des Apothekerberufs und gewährleistet die Apothekenversorgung in der Fläche. Wichtige Maßnahmen sind etwa der Ausschluss von Regressen bei formalen Gründen (Nullretaxation), ein flexiblerer Personaleisatz in der Apotheke oder vereinfachte Dokumentationspflichten.
- Mit dem Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) hat das BMG ein weiteres zentrales Vorhaben vorgelegt, das wichtige Impulse für den Abbau überflüssiger Bürokratie gibt. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird nach aktuellem Stand um rund 445 Mio. Euro reduziert. Dies betrifft insbesondere den Aufwand, der als Bürokratiekosten aus Informationspflichten entsteht. Mit nur drei Maßnahmen lassen sich dabei wesentliche Erleichterungen erzielen: dem konsequenten Einsatz elektronischer Kommunikation, der Einführung der elektronischen Überweisung und der Einführung von Schnittstellen in Praxisverwaltungssysteme für abrechnungsrelevante Daten.