Fachkommission übergibt Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan für die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung an BMBFSFJ und BMG
Rahmenpläne unterstützen Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung zum Start der Ausbildung ab 2027
Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat heute die von ihr erarbeiteten Rahmenpläne (Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan) für die neue Pflegefachassistenzausbildung an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgerecht übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit fachlich fundierte Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildung.
Die neue, vergütete Pflegefachassistenzausbildung wird ab dem 1. Januar 2027 durch das Pflegefachassistenzgesetz eingeführt. Sie löst die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab. Damit wird bundeseinheitlich ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Die neue Ausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.
Eine gute pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn Aufgaben möglichst breit verteilt werden und wir attraktive und moderne Berufsbilder in der Pflege schaffen. Die neue Pflegefachassistenzausbildung setzt genau hier an: Durch eine bundeseinheitliche und generalistische Ausbildung lösen wir die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlich geregelten Ausbildungen ab und schaffen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Die nun von der Fachkommission ausgearbeiteten Rahmenpläne sind eine hervorragende Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung und deren erfolgreichen Start ab 2027. Allen Mitgliedern der Fachkommission gilt dafür mein herzlicher Dank.
Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung eröffnet einen niedrigschwelligen Einstieg in ein attraktives und durchlässiges Pflegebildungssystem von der Pflegefachassistenz über die dreijährige berufliche Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Sie bietet Bildungschancen, eine sichere berufliche Perspektive und trägt zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei. Die Rahmenpläne sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Ausbildung ab 2027. Ich danke den Mitgliedern der Fachkommission sehr, dass sie die Pläne innerhalb kürzester Zeit und mit hohem persönlichem Engagement erarbeitet haben.
Hintergrund
BMBFSFJ und BMG haben die elf ehrenamtlichen Mitglieder der zweiten Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 für die Amtsdauer von fünf Jahren berufen. Wie bereits das Pflegeberufegesetz für die Ausbildung zur Pflegefachperson sieht auch das Pflegefachassistenzgesetz für die Pflegefachassistenzausbildung die Erarbeitung von Rahmenplänen als eine Aufgabe der Fachkommission vor.
Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz und der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Rahmenpläne sind laut Pflegefachassistenzgesetz erstmals bis zum 30. Juni 2026 den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegefachassistenzgesetz vorzulegen. Nach der heutigen Übergabe werden sie entsprechend geprüft und danach rasch den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder der Fachkommission sind ausgewiesene und praxiserfahrene Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit und die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz haben beratend an den Sitzungen teilgenommen.
Die Rahmenpläne werden nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht.
Weitere Informationen
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Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Informationen zur neuen Pflegefachassistenzausbildung auf der Internetseite des BMBFSFJ